Trotz der angespannten Haushaltslage stellt Sozialministerin Katrin Altpeter in diesem Jahr Fördergelder in Millionenhöhe für den Ausbau von innovativen Pflegeprojekten im Land zur Verfügung. „Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Wunsch der Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu bleiben, müssen wir die Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg weiterentwickeln“, erklärte die Ministerin.
„Mit unserem Innovationsprogramm fördern wir neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die Pflegelandschaft haben. Wir wollen gute Konzepte voranbringen und bekannt machen“, sagte Altpeter. Das „Innovationsprogramm Pflege“ zielt der Ministerin zufolge vor allem auf eine bessere Vernetzung von Pflegeangeboten vor Ort, den Aufbau von Pflege-WGs sowie den Ausbau von Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum. Für das Programm stehen 2015 insgesamt rund drei Millionen Euro bereit. Interessierte Projektträger können sich ab sofort bis Ende Mai um die Fördermittel bewerben.
Eine Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglichst lange zuhause bleiben können, ist eine enge Vernetzung der Versorgungsangebote und -dienste vor Ort. Sie ermöglicht einen optimalen, auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittenen Pflege-Mix. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms liegt deshalb auf der Weiterentwicklung von sozialraumorientierten innovativen Versorgungsstrukturen. Neben einer eng vernetzten ärztlichen, therapeutischen, pflegerischen und sozialen Versorgung kommt dabei auch bürgerschaftlichem Engagement, etwa in der Nachbarschaftshilfe, eine zunehmend wichtigere Rolle zu.
Um den Aufbau von Pflege-WGs im Land voranzubringen, ermöglicht das Förderprogramm bei einigen innovativen ambulanten Wohngemeinschaften über eine Anschubfinanzierung erstmals auch die Förderung von Investitionen. „Pflege-WGs tragen dem Wunsch vieler Menschen nach gemeinschaftlichem Wohnen im Alter Rechnung“, so Ministerin Altpeter. Das Förderprogramm zielt vor allem auf Projekte im ländlichen Raum, bei denen von Planungsbeginn an die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden. Besonders förderungswürdig sind auch Konzepte, die auf die Bedürfnisse besonderer Gruppen wie junger Pflegebedürftiger oder Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind.
Ziel der Förderung ist ebenfalls, bereits bestehende pflegerische Angebote auf den spezifischen Bedarf älterer und pflegebedürftiger Migrantinnen und Migranten auszurichten. Auch der Ausbau und die Weiterwicklung von Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen bilden einen wichtigen Bereich der Förderung. „Entsprechende Angebote auch für Demenzkranke und mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten bedeuten für pflegende Angehörige eine große Entlastung“, betonte Ministerin Altpeter.