Verbraucherschutz

Private Altersvorsorge muss einfach, transparent und kostengünstig sein

„Die bestehenden Angebote für die private, staatlich geförderte Altersvorsorge, wie beispielsweise die Riester-Rente, gehen meist am Bedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei. Die Mehrzahl der Riester-Produkte wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern als nicht transparent und zu teuer empfunden - und das völlig zurecht“, kritisierte Verbraucherminister Alexander Bonde die Entwicklungen auf dem Markt der privaten Altersvorsorge in Stuttgart im Vorfeld des Weltverbrauchertags am 15. März. Die internationale Verbraucherorganisation Consumers International 2012 hat den diesjährigen Weltverbrauchertag unter das Motto „Our money, our rights“ („Unser Geld, unsere Rechte“) gestellt.
 
Unbefriedigende Situation bei der privaten Altersvorsorge

Von geschätzt 38 Millionen Förderberechtigten haben nach zehn Jahren Riester-Rente nur rund 15 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen. Derzeit gibt es am Markt fast 5000  zertifizierte Riester- und Rürup-Produkte mit unterschiedlichen Chancen-Risiken-Profilen und Kosten. „Dabei sind eher teure Riester-Produkte, wie Versicherungs- und Investmentfonds-Verträge, am weitesten verbreitet, weil sie stärker beworben werden“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg, Hubert Seiter. „Bei einigen Produkten geht die staatliche Förderung fast gänzlich für Abschluss- und Verwaltungskosten drauf. In diesen Fällen wird das Ziel der Riester-Rente verfehlt, da in erster Linie die Finanzinstitute und nicht die Verbraucher von der staatlichen Förderung profitieren“, so Minister Bonde. Die mangelnde Vergleichbarkeit der Produkte erschwere den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung für ein bedarfsgerechtes Angebot zusätzlich.
 
Ein „Vorsorgekonto“ kann Abhilfe schaffen

„Was die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen, ist ein einfaches, transparentes und kostengünstiges Basisprodukt für die staatlich geförderte private Altersvorsorge“, betonte Bonde. Erste Vorschläge dazu habe die Verbraucherkommission Baden-Württemberg mit ihrer Idee eines „Vorsorgekontos“ bereits in die Diskussion eingebracht. Bei diesem Konzept sollen alle bestehenden Altersvorsorgeverträge eines Verbrauchers kostengünstig in ein transparentes und einfaches Vorsorgekonto überführt werden. Zeitgleich entwickelte die DRV Baden-Württemberg ebenfalls ein Konzept für ein „Vorsorgekonto“ als sichere Form der Geldanlage, das die Kriterien für eine Riester-Förderung erfüllt. Ein wichtiger Vorteil ist, dass die DRV als Non-Profit-Organisation keine Gewinne erzielen darf. „Deshalb würden für die Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem Abschlusskosten und Provisionen wegfallen“, so der DRV-Chef. „Mit dem Vorsorgekonto wäre sichergestellt, dass die staatliche Förderung auch tatsächlich diejenigen erreicht, für die die private Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rente darstellt“, unterstrich Bonde. „Der Bund steht in der Pflicht, die nötige gesetzliche Grundlage für das Vorsorgekonto zu schaffen“, erklärten Verbraucherminister Bonde und DRV-Chef Seiter. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich bereits mehrfach mit diesem Anliegen an die Bundesregierung gewandt.
 
 
Terminhinweis

Am 21. November 2012 werden das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und die DRV Baden-Württemberg zusammen mit der Verbraucherkommission Baden-Württemberg eine Diskussionsveranstaltung zum Thema private Altersvorsorge aus Verbrauchersicht ausrichten. Im Mittelpunkt wird dabei das Konzept des „Vorsorgekontos“ stehen.
 
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Auch die Verbraucherzentralen der Länder informieren im Rahmen des Weltverbrauchertags rund um das Thema Finanzdienstleistungen, insbesondere zur Altersvorsorge. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wartet mit Vorträgen und Informationen in zahlreichen Beratungsstellen sowie mit Telefonaktionen in Kooperation mit verschiedenen Tageszeitungen auf: www.vz-bawue.de
 
Weltverbrauchertag

Jedes Jahr erinnern am 15. März weltweit Verbraucherorganisationen und ihre Verbündeten an die Schutzinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie an grundlegende Verbraucherrechte. Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Ursprung ist die Erklärung des US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte:

  • das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
  • das Recht auf umfassende Information
  • das Recht auf freie Wahl
  • das Recht, gehört zu werden.

 
Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Guidelines for Consumer Protection 1985 (1999 noch einmal aktualisiert) erweitert um:

  • das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
  • das Recht auf Entschädigung
  • das Recht auf Verbraucherbildung
  • das Recht auf eine intakte Umwelt.

 
Die Verbraucherverbände nutzen weltweit diesen Tag, kritisch Bilanz zu ziehen und ihre Interessen öffentlich zu machen.
 
Weiterführende Informationen zu den Aktivitäten der Verbraucherzentralen am Weltverbrauchertag finden Sie auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) unter www.vzbv.de/8854.htm

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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