Gesundheit

Neues Förderprogramm: bis zu 30.000 Euro für Landärzte

Bis zu 30.000 Euro Landesförderung kann ein Hausarzt in Baden-Württemberg in Zukunft erhalten, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlässt. Mit dem neu gestalteten Förderprogramm „Landärzte“, das Gesundheitsministerin Katrin Altpeter in Stuttgart vorstellte, soll die ambulante hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft sichergestellt werden. „Mit dem Programm wollen wir den Beruf des Hausarztes auf dem Land gerade auch für junge Menschen attraktiver machen und einen Wechsel in den ländlichen Raum finanziell unterstützen“, sagte Altpeter.

Das Förderprogramm ist mit knapp zwei Mio. Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Für eine Förderung stehen je Antragsteller zwischen 10.000 und 30.000 Euro als Landeszuschuss zur Verfügung. Die genaue Summe ist davon abhängig, wie ausgeprägt der Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist, ob es also bereits heute akut zu Versorgungsengpässen kommt oder ein Arztmangel erst in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Es muss auch sichergestellt sein, dass in dem Stadt- und Landkreis Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem danach, ob der Landarzt bzw. die Landärztin einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernehmen möchte.

Altpeter: „Wir weisen also die Fördergebiete für das Landarztprogramm entlang bestimmter Kriterien nach dem Landesentwicklungsplan und nach dem Grad der medizinischen Versorgung aus.“

Die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg ist nach den Worten von Ministerin Altpeter nach wie vor gut. In den meisten Regionen herrsche rein rechnerisch Überversorgung. In Einzelfällen komme es im ländlichen Raum jedoch lokal begrenzt zu Versorgungsengpässen. Diese resultierten größtenteils daraus, dass sich keine Nachfolger für aus Altersgründen aufgegebene Arztpraxen finden. Die demographische und gesellschaftliche Entwicklung verstärke diese Entwicklung. Mit dem Förderprogramm für Landärzte steuere das Sozialministerium gezielt und frühzeitig gegen.

Ministerin Altpeter: „Die Landesregierung zeigt mit dem Förderprogramm, dass sie zu ihrer Verantwortung für die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg steht. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, dass sich mehr Ärztinnen und Ärzte als bisher zum Beispiel im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb niederlassen.“

Ein erstes Landarztprogramm der Vorgängerregierung ist 2011 ausgelaufen und wurde nach Abschluss der ersten Tranche auch evaluiert. Entsprechend dieser Erkenntnisse wird es nun neu ausgerichtet und damit auf eine breitere Basis gestellt.

Die Antragsunterlagen, den Projektleitfaden und eine Übersicht der Fördergebiete können vom 9. Juli 2012 an auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden. Frühester Förderzeitpunkt ist  August 2012. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2016.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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