Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer begrüßt als Antwort auf die heutige Stellungnahme von CDU-Fraktionschef Peter Hauk, dass die CDU mittlerweile die Existenz von Gemeinschaftsschulen anerkennt und auch die Einladung zu einem gemeinsamen Besuch von Gemeinschaftsschulen angenommen hat. "Die CDU hat endlich erkannt, dass sie die Gemeinschaftsschulen angesichts der großen Zustimmung vor Ort und insbesondere von vielen CDU-Kommunalpolitikern und CDU-Bürgermeistern nicht mehr aufhalten kann", erklärte die Ministerin. Die Forderung, die Frist für das laufende Antragsverfahren bei neuen Gemeinschaftsschulen zu verschieben, sei allerdings weder sinnvoll noch rechtlich umsetzbar. "Das laufende Verfahren zur Antragsstellung für neue Gemeinschaftsschulen wird fortgesetzt, zumal die Forderung der CDU nach Einbeziehung der Nachbarkommunen selbstverständlich längst umgesetzt wird", sagte die Ministerin. Die Schulverwaltung prüft das öffentliche Bedürfnis bei der Einrichtung einer neuen Schule und berücksichtigt dabei auch die Interessen umliegender Kommunen ein. Die Gemeinschaftsschule werde damit genauso behandelt wie alle anderen Schularten auch.
Die Ministerin begrüßte, dass die CDU jetzt von ihrer Regierungspraxis Abstand nehme und tatsächlich die Einführung regionaler Schulentwicklungspläne propagiere. Gerade die Einführung der Werkrealschule mit vielen Konflikten unter den Kommunen habe schließlich deutlich gezeigt, wie verfehlt das damalige Verfahren gewesen sei. Die Landesregierung treibt eine gesetzliche Regelung zur Einführung regionaler Pläne für die Schulentwicklung voran und befindet sich darüber seit Monaten in Gesprächen mit den Kommunalen Landesverbänden und anderen Beteiligten. Ein Aspekt werde dabei die Einführung von Mindestschulgrößen durch das Land sein. Das Ministerium will bis zum Herbst ein Konzept zum Verfahren für eine regionale Schulentwicklungsplanung vorstellen. Dabei werde die regionale Schulentwicklung als gemeinsame Aufgabe verstanden, um die schulische Infrastruktur zusammen mit den Schulträgern vor Ort weiterzuentwickeln.
Das Kultusministerium weist auch die Behauptung der CDU zurück, bestimmte Kommunen hätten die Gemeinschaftsschule beantragt oder diskutierten diesen Fall lediglich, um der Forderung nach Rückzahlung der Zuschüsse für Schulbauten zuvorzukommen. Dem Ministerium ist kein einziger Fall bekannt. Die CDU habe hier die Faktenlage nicht erkannt, da die Kommunen Zuschüsse nur dann zurückzahlen müssten, wenn die Gebäude wirtschaftlich verwertet, also etwa verkauft würden. Jede andere Nutzung würde von der Rückforderung befreit. "Die CDU liegt hier vollkommen neben den Fakten und versucht, eine Angstkulisse aufzubauen", betonte die Ministerin.
Bei den von der CDU geforderten Verbundschulen lasse das Schulgesetz den Verbund zwischen einer Hauptschule/Werkrealschule und einer Realschule zu. Dabei gelte für das Ministerium aber die Regelung, dass die Realschule mindestens zweizügig ist. Ein solcher Antrag könne jederzeit von einem Schulträger gestellt werden. Der Versuch der CDU, mithilfe solcher Verbünde die Einführung von Gemeinschaftsschulen zu verhindern, wird aber zurückgewiesen. Schließlich bleiben in einem solchen Verbund im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule getrennte Bildungsgänge in getrennten Klassen erhalten. Zudem besteht hier für die Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit, auf Gymnasialniveau unterrichtet zu werden. "Die Landesregierung will mit den Gemeinschaftsschulen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die jeweils bestmöglichen Abschlüsse zu erreichen. Die individuelle Förderung und das längere gemeinsame Lernen in der neuen Schulart sind Gewähr dafür, dass die soziale Benachteiligung im bisherigen Bildungssystem deutlich verringert wird", erklärte die Ministerin.
Quelle:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg