Um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, plant die Landesregierung, das Landesrichtergesetz zu ändern. Justizminister Rainer Stickelberger setzt für dieses Vorhaben nun auf Mitbestimmung von Beginn an: In einem Schreiben bittet er die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Amtsnotarinnen und Amtsnotare in Baden-Württemberg um Stellungnahme zu einem Diskussionsentwurf des Justizministeriums. „Ich strebe eine Reform des Landesrichtergesetzes an, in der sich die Betroffenen mit ihren Anliegen wiederfinden“, sagte der Minister am Freitag (17. Februar 2012) in Stuttgart: „Deshalb möchte ich sie von Anfang an in das Gesetzgebungsverfahren einbinden. Ich wünsche mir, dass sie mitreden bei der Mitbestimmung.“
Der Diskussionsentwurf sieht vor, dass die Präsidialräte vor der Erprobungsabordnung einer Richterin oder eines Richters an ein Obergericht beteiligt werden. Dieselbe Befugnis soll der Hauptstaatsanwaltsrat für die Erprobungsabordnung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erhalten. „Das würde Transparenz schaffen und den Vertretungen der Richter und Staatsanwälte die Möglichkeit geben, den verbindlichen Kriterienkatalog für die Erprobungsabordnungen zu kontrollieren“, erklärte der Justizminister. „Auch von der Einführung eines Staatsanwaltswahlausschusses beim Landtag von Baden-Württemberg verspreche ich mir eine erhebliche Verbesserung der Mitbestimmungsrechte.“ Vergleichbar dem Richterwahlausschuss könnte ein Staatsanwaltswahlausschuss dann gemeinsam mit dem Justizminister über die Beförderung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten entscheiden, wenn es zuvor zu keiner Einigung zwischen dem Minister und dem Hauptstaatsanwaltsrat kam. „Mein Ziel ist es, dem neuen Staatsanwaltswahlausschuss eine so starke Position zu verschaffen, dass eine Entscheidung des Justizministers gegen das Votum des Hauptstaatsanwaltsrats nur unter engen Voraussetzungen und in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommt“, stellte Stickelberger fest.
Der Diskussionsentwurf ist im Intranet der Justiz eingestellt. Bis Ende April haben die rund 2100 Richter, 500 Staatsanwälte sowie knapp 140 Amtsnotare Zeit, sich an dem ergebnisoffenen Meinungsaustausch darüber zu beteiligen. Anschließend werden die Stellungnahmen im Justizministerium ausgewertet. Auf Basis des Diskussionsentwurfs und der Ergebnisse der justizinternen Anhörung wird ein Regierungsentwurf ausgearbeitet, der dann in die förmliche Anhörung geht. „Nicht nur mit unserem Diskussionsentwurf, sondern auch mit dem Verfahren betreten wir in der Justiz des Landes neue Wege“, sagte der Justizminister: „Damit setzen wir auch justizintern die Politik des Gehörtwerdens um.“
Weitere Informationen
Erprobungsabordnung: Die Erprobungsabordnung bei den Obergerichten und den Generalstaatsanwaltschaften ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung in der Justiz. Die Erprobungsabordnung, die in der Regel vor der ersten Beförderung steht, dauert bis zu zwölf Monate, anschließend gibt es eine dienstliche Beurteilung. Damit ist es möglich, dass alle Bewerber vor einer Be-förderung einem Vergleich anhand eines einheitlichen Maßstabs unterzogen werden.
Präsidialrat: Ein Präsidialrat ist eine gewählte Richtervertretung. Sie wird für jeden Gerichtszweig eingerichtet und ist unter anderem an der Ernennung von Richtern beteiligt.
Hauptstaatsanwaltsrat: Der Hauptstaatsanwaltsrat ist vergleichbar dem Präsidialrat und zuständig für die Staatsanwälte.
Richterwahlausschuss: Der Richterwahlausschuss ist aus Richtern, Abgeordneten des Landtags und einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft zusammengesetzt. Vorsitzender ist der Justizminister. Der Richterwahlausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizminister dann über die Beförderung von Richtern, wenn sich der Minister und der Präsidialrat zuvor nicht einigen konnten.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg