Schule

Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Realschule

Ein Lehrer erklärt einem Schüler etwas (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Der Ministerrat hat beschlossen, die geplante Schulgesetzänderung zur Weiterentwicklung der Realschulen in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Schülerinnen und Schüler an Realschulen künftig verstärkt entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung binnendifferenziert unterrichtet und gefördert werden.

Das Konzept sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen unterrichtet werden und künftig nicht nur den Realschulabschluss, sondern auch den Hauptschulabschluss an der Realschule erwerben können.

Unterrricht auf unterschiedlichen Niveaustufen

"Wir planen, die Realschulen bei der Umsetzung dieses Vorhabens mit umfassenden Fortbildungsangeboten und zusätzlichen Ressourcen intensiv zu unterstützen: So wollen wir beispielsweise die Zahl der Poolstunden je Zug an Realschulen bis zum Schuljahr 2017/2018 schrittweise von aktuell 2,2 auf dann insgesamt 10 erhöhen", erklärte Kultusminister Andreas Stoch.

Ebenfalls beschlossen hat der Ministerrat am heutigen Dienstag die Kabinettsvorlage zur Neugestaltung der Ausbildung von Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften. Die Ausbildungsreform wird zum Schuljahr 2016/2017 umgesetzt.

Kern der Neugestaltung ist, die Dauer der Ausbildung von derzeit eineinhalb bzw. zwei Jahren auf drei Jahre zu verlängern, um den erweiterten Anforderungen an diese Berufsgruppe Rechnung zu tragen - etwa im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität und die Umsetzung inklusiver Bildungsangebote. Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte sollen künftig besser auf den gemeinsamen Unterricht mit wissenschaftlich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer vorbereitet und für ein Arbeiten in multiprofessionellen Teams qualifiziert werden.

Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte sind eine wichtige Säule des Schulsystems. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass 80 Prozent des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung von Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften geleistet wird. Mit der Ausbildungsreform soll diese wichtige Berufsgruppe insgesamt gestärkt werden.

Fachlehrerausbildung

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft bzw. Technischen Lehrkraft eröffnet Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung den Zugang zum Lehrerberuf. Sie stellt damit auch ein Modell im Hinblick auf lebenslanges Lernen und berufliche Weiterentwicklung dar. Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte sind aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung eine Bereicherung für Schulen. Dies trifft insbesondere hinsichtlich der Bildungsplan-Leitperspektive "berufliche Orientierung" zu. Sie bringen theoretisches und praktisches Wissen über Anforderungen des Arbeitslebens sowie über Möglichkeiten des Erwerbs entsprechender Kompetenzen mit.

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