Atomkraft

Leckage an einer Schweißnaht im Abgassystem im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Das betroffene Abgassystem hat die Aufgaben, ein Austreten radioaktiver Gase in die Gebäudeluft zu verhindern, die Gase vor der Abgabe an die Abluft zum Abklingen der Radioaktivität zurückzuhalten und den Wasser- und Sauerstoffgehalt im Abgas zu begrenzen. Zu diesem Abgassystem gehören drei Geltrockner, von denen jeweils einer in Betrieb ist und dem Gasstrom die Feuchte entzieht.

Bei einem Routinerundgang wurde an einem im Stand-by-Modus befindlichen Geltrockner des Abgassystems ein Druckabfall festgestellt. Bei einer folgenden Überprüfung mit Lecksuchspray wurde eine kleine Leckage im Bereich einer Schweißnaht am Eintritt des Geltrockners gefunden. Radiologische Messungen ergaben keine Hinweise auf radioaktive Freisetzungen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat den betroffenen Geltrockner freigeschaltet. Das Rohrleitungsstück, welches die Leckage aufweist, soll zur metallographischen Analyse aus dem System entnommen und durch ein neues Rohrleitungsstück ersetzt werden.

Mit den zwei nicht betroffenen Geltrocknern kann das Abgassystem bestimmungsgemäß weiterbetrieben werden. Die Leckage an der schadhaften Rohrleitung war so gering, dass eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in dem Anlagenraum nicht nachweisbar war. Die Leckage im Abgassystem hatte somit eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung und keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Weitere Informationen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

Kategorie S (Unverzügliche Meldung).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.

Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und –betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  • 1 – Störung
  • 2 – Störfall
  • 3 – ernster Störfall
  • 4 – Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  • 5 – Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  •  6 – schwerer Unfall
  • 7 – katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1-7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet. 

Weitere Meldungen

Achim Brötel
  • Kommunen

Brötel soll Präsident des Deutschen Landkreistages werden

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Innovation

Britisch-deutsches High-Tech-Accelerator-Programm startet

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
  • Parköffnungen

Kulturprogramm im Park der Villa Reitzenstein

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) hält im Landtag von Baden-Württemberg eine Regierungserklärung zum Bildungspaket der Landesregierung.
  • Regierungserklärung

Kretschmann stellt Bildungspaket vor

Ein Kind spielt eine Flöte.
  • Grundschule

Erste musikbetonte Grundschulen zertifiziert

Ein Feldweg schlängelt sich durch eine hügelige Landschaft mit Feldern. Oben links im Bild ist das Logo des Strategiedialogs Landwirtschaft zu sehen.
  • Landwirtschaft

Arbeitsgruppen beim Strategiedialog Landwirtschaft

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 7. Mai 2024

Eine junge Pflegerin zeigt einer älteren Patientin auf dem Tablet medizinische Ergebnisse.
  • Pflege

Land stärkt Digitalisierung in der Pflege

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • Stuttgart 21

Stellungnahme zur Stuttgart 21-Klage

Campingplatz (Verkehrsschild)
  • Tourismus

Übernachtungsrekord auf Campingplätzen

Seillagenweinbau
  • Weinbau

Fördersätze im Handarbeitsweinbau erhöht

Gruppenfoto der geehrten Sportler
  • Polizei

Sportlerinnen und Sportler der Polizei geehrt

Streuobstwiese
  • Landwirtschaft

Landesweiter Streuobsttag 2024

Staatssekretär Volker Schebesta sitzt mit Kindern und Auszubildenden des Direkteinstiegs Kita an einem Tisch.
  • Frühkindliche Bildung

Schebesta besucht Auszubil­dende des Direkteinstiegs Kita

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenbau

B29-Sanierung

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Ein Eckefahne steht auf dem leeren Fußballplatz.
  • Sportstättenbau

18 Millionen Euro für 117 kommunale Sportstätten

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Pressekonferenz zu BAO Pandora mit Innenminister Thomas Strobl, Justizministerin Marion Gentges, LKA-Präsident Andreas Stenger
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben