Klimaschutzgesetz

Landtag verabschiedet Klimaschutzgesetz

Umweltminister Franz Untersteller hat die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Landtag als ein wichtiges politisches Signal und als einen großen Schritt zu einer nachhaltigen Lebenswirklichkeit in Baden-Württemberg bezeichnet.

Er freue sich ganz besonders darüber, dass das Gesetz von allen drei großen Fraktionen im Landtag, Grüne, SPD und CDU, gemeinsam verabschiedet wurde, sagte Untersteller: „Die breite Zustimmung ist eine gute Basis, um Energiewende und Klimaschutz als gemeinsame Aufgabe zu begreifen und als Chance zu nutzen. So können wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Unsere Zukunft und vor allem die unserer Kinder hängt davon ganz wesentlich ab.“

Um das Klimaschutzgesetz und damit auch das im Grundsatz beschlossene Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes bekannter und populärer zu machen, hat die Landesregierung einen kurzen animierten Film bereitgestellt. Der Film erklärt in unterhaltsamer und anschaulicher Weise, wie das neue Klimaschutzgesetz funktioniert und was jeder einzelne zum Schutz des Klimas beitragen kann. Der Film, den die Stuttgarter Agentur 5terStock im Auftrag des Staatsministeriums erstellt hat, ist hier abrufbar.

Klimaschutzziel für Baden-Württemberg

Zentraler Inhalt des Gesetzes ist ein Klimaschutzziel für Baden-Württemberg. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um ein Viertel reduziert werden. Bis zum Jahr 2050 wird eine Reduzierung um 90 Prozent angestrebt, jeweils gegenüber dem Stand von 1990. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Zielvorgabe, die sich aus den vorhandenen Zielsetzungen auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene und den Potenzialen in Baden-Württemberg ableitet.

Zweiter zentraler Punkt im Klimaschutzgesetz ist die Verpflichtung, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) festzulegen. Den Arbeitsentwurf für das IEKK haben wir bereits mit Verbänden sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern in einem umfangreichen, bislang einmaligen Beteiligungsverfahren (BEKO) diskutiert. Die Empfehlungen aus diesem Prozess werden derzeit geprüft, die Ergebnisse fließen in die Fortschreibung des IEKK ein. Das Klimaschutzgesetz betont, dass im IEKK stets die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung zu berücksichtigen ist.

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz und IEKK

Klimaschutzgesetz

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