Anlässlich der heutigen Bundesratssitzung hat sich Baden-Württemberg für strengere Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten eingesetzt.
Der Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten Peter Friedrich erklärte hierzu: „Der durch das Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Paradigmenwechsel vom ‚Schutz vor der Prostitution‘ zum ‚Schutz in der Prostitution‘ war richtig. Die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten wurde dadurch gestärkt. Jedoch zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre, dass wir den Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung weiter ausbauen müssen.“
Konkret sprach sich das Land Baden-Württemberg für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus. Friedrich: „Als wesentliche Neuerung ist eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten vorgesehen. Betreiberinnen und Betreiber können so im Vorfeld auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden und die Überwachung von gesundheitlichen, hygienischen und räumlichen Mindestanforderungen wird erleichtert.“ Im Rahmen der Novellierung gelte es auch neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen von Prostitution (Vermittlung sexueller Dienstleistungen, Veranstaltungen) zu definieren.
„Mit der Bundesratsentschließung fordern wir die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zur Stärkung der Selbstbestimmung von Prostituierten durch Anpassungen im Strafrecht zu prüfen“, erklärte der Minister. Konkret werde hier eine Vereinheitlichung der Schutzaltersgrenzen, die Abschaffung des sogenannten Vermieterprivilegs (bislang sind bei Ausbeutung für Wohnungsinhaber mildere Strafandrohungen als für Zuhälter vorgesehen) sowie die gesetzliche Begrenzung des Weisungsrechts im sexuellen Dienstleistungsgewerbe vorgeschlagen.
„Zwangsprostituierte sollen durch Änderungen im Aufenthaltsrecht eine rechtsichere Perspektive, auch über das Strafverfahren gegen die Täter hinaus, erhalten“, so Friedrich. Da betroffene Frauen häufig wegen ihrer im Herkunftsland verbliebenen Kinder von einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden absehen, solle auch die Möglichkeit des Kindernachzugs geprüft werden.