Kunst und Kultur

Land gibt Gemälde an Erben der früheren jüdischen Kunsthändler Rosenbaum und Rosenberg zurück

Bildnis Pfalzgraf Johann III. (Foto: Staatsgalerie Stuttgart)
Bildnis Pfalzgraf Johann III.

Das Land Baden-Württemberg wird den Erben der früheren jüdischen Kunsthändler Isaac Rosenbaum und Saemy Rosenberg ein derzeit im Besitz der Staatsgalerie Stuttgart befindliches Gemälde zurückgeben. Dies teilte Kunststaatssekretär Jürgen Walter mit. „Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung, Kulturgüter, die Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben“, so Walter. 

Es handelt sich um das Gemälde „Bildnis Pfalzgraf Johann III.“ von Hans Wertinger (Werkstatt), um 1526, Mischtechnik auf Tannenholz, 69 x 46 cm. Das Gemälde wurde 1936 von der Kunsthandlung Rosenbaum verkauft, der Erlös musste auf ein Sperrkonto eingezahlt werden und wurde den Eigentümern somit entzogen. Dieser Tatbestand wurde von der Provenienzforscherin der Staatsgalerie Stuttgart zweifelsfrei festgestellt. Die Staatsgalerie Stuttgart hatte das Werk erhalten, nachdem der Sammler Heinrich Scheufelen dieses 1948 dem Land Baden-Württemberg vermacht hatte. 

Auch dieser aktuelle Fall mache deutlich, dass es notwendig und wichtig war, die drei Stellen der Provenienzforschung an den staatlichen Museen in Baden-Württemberg zu verstetigen, so Walter. Es handele sich aufgrund der oft sehr langwierigen und schwierigen Recherchen um eine langfristige Aufgabe. 

In Baden-Württemberg sind insgesamt drei Provenienzforscherinnen damit beschäftigt, die Bestände der betroffenen staatlichen Museen auf Kunstgegen-stände zu überprüfen, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt oder sonst verfolgungsbedingt entzogen wurden. Zudem hat das Landesarchiv Baden-Württemberg als erstes Archiv in Baden-Württemberg und als eines von erst sechs geförderten Archiven im gesamten Bundesgebiet vom Bund eine Zusage zur Förderung seiner Provenienzforschung erhalten. 

Staatssekretär Walter: „Wie wichtig die Aufgabe der Provenienzforschung auch 70 Jahre nach Kriegsende noch ist, belegt die Zunahme unserer bis heute offenen Restitutionsverfahren seit 2010 um 20 Fälle. Von diesen konnten 15 Verfahren durch die Recherchen der Provenienzforscherinnen vor Ort in den staatlichen Museen eingeleitet werden“. 

Die Rückgabe des jeweiligen Kulturgutes erfolgt auf der Grundlage der Washing-toner Erklärung vom 3. Dezember 1998. Diese sieht vor, dass Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sind und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, nach individueller Prüfung den legitimierten Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. deren Erben zurückgegeben werden. Deutschland hat sich zur Umsetzung dieser Grundsätze verpflichtet und dafür knapp ein Jahr später, am 14. Dezember 1999, die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ unterzeichnet. 

An den vier von Restitutionsanfragen betroffenen staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg sind zur Zeit 28 Restitutionsverfahren anhängig, bei denen es um die Klärung der Frage einer möglichen Rückgabe von Kulturgütern an die Erben früherer jüdischer Eigentümer geht. 

Dieselbe Zahl von 28 Verfahren konnte seit 2002 abgeschlossen werden. In 14 Fällen wurden Gemälde, Zeichnungen oder Kunstgegenstände zurückgegeben und sechsmal der Kunstgegenstand vom jeweiligen Landesmuseum zurückgekauft, während sich in drei weiteren Fällen mit den Erben eine Verständigung dahingehend erzielen ließ, den Kunstgegenstand im jeweiligen Museum zu belassen. Fünfmal stellten sich die Ansprüche nach zum Teil aufwendigen Recherchen der jeweiligen Provenienzforscherin als unbegründet heraus. 

Hans Wertinger (Werkstatt), Bildnis Pfalzgraf Johann III., um 1526, Mischtechnik auf Tannenholz (Foto: Staatsgalerie Stuttgart)

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