Denkmalschutz

Land fördert 42 Kulturdenkmale mit rund 3,7 Millionen Euro

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Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.

Das Land hat die dritte Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 freigegeben und unterstützt damit 42 Kulturdenkmale mit rund 3,7 Millionen Euro. Gefördert werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 42 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere rund 3,7 Millionen Euro an Fördermitteln freigegeben.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Kulturdenkmale sind das Gedächtnis unseres Landes. Sie zeigen uns nicht nur, wie früher gebaut und gewohnt wurde, sondern erlauben uns auch Einblicke in die Lebenswelt unserer Vorfahren: ihren Familienalltag, wie sie arbeiteten, woran sie glaubten, was ihnen wichtig war. Wir müssen unsere Denkmale auch für nachkommende Generationen erhalten, denn nur so können wir aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen.“

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 entfallen 22 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, zwölf auf solche von Kirchen und acht auf Vorhaben von Kommunen. Gefördert werden soll beispielsweise die Fassadeninstandsetzung der Evangelische Martinskirche in Dornstetten mit 35.670 Euro, die Dach- und Fassadeninstandsetzung von Langhaus und Chorraum der Katholischen Liebfrauenkirche in Horb am Neckar mit 248.100 Euro, die Sanierung der Amthofmauer in Oberderdingen mit 21.390 Euro, die Dachsanierungen an der Evangelischen Stadtkirche St. Marien in Schorndorf mit 36.070 Euro, die statische Instandsetzung/Sanierung der Außenhaut der Katholischen Pfarrkirche St. Leonhard in Riesbürg-Pflaumloch mit 35.720 Euro und die Sanierung der Außenschale und des Dachstuhls der Stadtpfarrkirche St. Martin in Biberach an der Riß mit 52.800 Euro.

Auch kommunale Maßnahmen sollen in dieser Fördertranche eine Zuwendung erhalten, beispielsweise für die Umsetzung des dritten Bauabschnitts des Parkpflegewerkes für den Fürstengarten Park in Hechingen mit 43.150 Euro.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private[1] Vorhaben, beispielsweise für die Instandsetzung eines Wohnhauses in Bodmann-Ludwigshafen, für die Sanierung von Fassade, Fenster, Veranda und Sockelbereich eines Wohnhauses in Bad Wildbad, für die Instandsetzung der Fassaden eines Wohnhauses in Heidelberg, für die Außen- und Inneninstandsetzung des ehemaligen Veranstaltungssaals im Gasthaus „Zum Weißen Lamm” in Weinheim sowie für eine Kernsanierung eines Wohnhauses in Mannheim.

Ministerin Nicole Razavi sagte: „Nur dank des großen Engagements der zahlreichen Privatpersonen, Kirchen, Kommunen und Ehrenamtlichen, die unsere Kulturdenkmale erhalten, kann unser kulturelles Erbe für kommende Generationen gesichert werden.“

Fördervolumen 2022 beträgt insgesamt 16,6 Millionen Euro

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Somit konnten im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2022 insgesamt 185 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 15,3 Millionen Euro bedacht werden. Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 20.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 16,6 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Denkmalpflege Baden-Württemberg
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 20.000 Euro (PDF)
[1] Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

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