Denkmalschutz

Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Solaranlage auf den Dächern im Hof des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe

Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“.

Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Ihr Haus habe als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen. Laut den Leitlinien ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht. Wir wollen Ermöglicher sein, keine Verhinderer. Und wir machen damit deutlich: Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden. Dabei soll in der Einzelfallprüfung zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Dachs angepasst ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder Dünnschicht-Techniken – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, so Ministerin Razavi. „Insbesondere eine ganzheitliche Betrachtung birgt Potentiale für erneuerbare Energien.“

Die Leitlinien in Kürze

Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:

  • Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
  • Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
  • Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.

Weitere Meldungen

Logo der Mobilitätspakte.
Verkehr

Mobilitätspakt wächst: Aus Rastatt wird Mittelbaden

Kühe stehen auf einer Wiese (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Landwirtschaft

Optimierung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen

Euro-Banknoten
Verbraucherschutz

Warnung vor Finanztipps auf Social Media

Schüler während des Physikunterrichts im Klassenraum (Bild: dpa)
Schule

Demokratiebudget auf berufliche Schulen erweitert

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Reform der Landesbauordnung beschlossen

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Verkehrsrecht

Schnellere Verfahren in den Straßenverkehrsbehörden

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
Europa

Bürokratieabbau bei EU-Regulierungen vorantreiben

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernenergie

Defekte Brandschutztür im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. März 2025

Roboterarm in einer Fabrik
Innovation

Land stellt Innovations- und Zukunftsagenda vor

Glücksteinquartier in Mannheim
Flächenmanagement

Flächenrecyclingpreis 2025 für Mannheim und Wangen

Bio-Aktionsplan Baden-Württemberg
Landwirtschaft

Zehnter Förderaufruf der Europäischen Innovationspartnerschaft

Menschen an Tischen, sehen eine Präsentation an
Forschung

Bürgerrat übergibt Empfeh­lungen zur KI-Forschung

Eröffnung des 10. Donausalons durch Staatssekretär Rudi Hoogvliet
Europa

10. Donausalon: EU-Erweiterung als Zukunftsstrategie