Denkmalschutz

Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Solaranlage auf den Dächern im Hof des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe

Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“.

Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Ihr Haus habe als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen. Laut den Leitlinien ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht. Wir wollen Ermöglicher sein, keine Verhinderer. Und wir machen damit deutlich: Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden. Dabei soll in der Einzelfallprüfung zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Dachs angepasst ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder Dünnschicht-Techniken – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, so Ministerin Razavi. „Insbesondere eine ganzheitliche Betrachtung birgt Potentiale für erneuerbare Energien.“

Die Leitlinien in Kürze

Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:

  • Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
  • Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
  • Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.

Weitere Meldungen

Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)
Mittelstand

Neufassung des Mittelstands­förderungsgesetzes beschlossen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Sicherheit

Landtag gibt Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz

Marktplatz in Waiblingen
Städtebauförderung

270,63 Millionen Euro für 319 Städtebaumaßnahmen

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
Sicherer Schulweg

Mehr Verkehrssicherheit durch Schulstraßen und Schulzonen

Gruppenbild Pou der Hinematioro mit Māori
Kunst und Kultur

Ahnenbild kehrt nach 250 Jahren zu den Māori zurück

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Verkehrssicherheit

Vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus

Minister Strobl Einweihung Schnellladesäule
Polizei

Polizei Baden-Württemberg testet Schnellladesäule

Logo der Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“
Wettbewerb

Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“ zu vergeben

Ein Altbau ist aufgrund einer Sanierung eingerüstet
Klimaschutz

Land baut Förderung für Sanie­rung kommunaler Gebäude aus

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Parken und Mitfahren (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt)
Mobilität

Verkehrsministerium startet Plattform Mitfahren-BW

Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung für das Graduierten- und Forschungszentrum connAIx in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Künstliche Intelligenz

Gründungsvereinbarung für Graduiertenzentrum connAIx unterzeichnet