Denkmalschutz

Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Solaranlage auf den Dächern im Hof des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe

Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“.

Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Ihr Haus habe als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen. Laut den Leitlinien ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht. Wir wollen Ermöglicher sein, keine Verhinderer. Und wir machen damit deutlich: Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden. Dabei soll in der Einzelfallprüfung zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Dachs angepasst ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder Dünnschicht-Techniken – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, so Ministerin Razavi. „Insbesondere eine ganzheitliche Betrachtung birgt Potentiale für erneuerbare Energien.“

Die Leitlinien in Kürze

Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:

  • Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
  • Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
  • Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.

Weitere Meldungen

LKWs stehen auf einem Parkplatz. (Bild: © picture alliance/Patrick Seeger/dpa)
Verkehr

Land erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025/2026

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung

Müllmann bringt Müll weg. (Foto: dpa)
Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Positive Entwicklungen bei Abfallbilanz 2025

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße.
Fahrbahndeckenerneuerung

B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert

Ashumi Shroff
Außenwirtschaft

Baden-Württemberg eröffnet neues Auslandsbüro in Mumbai

Blühstreifen statt Straßenbegrenzungsgrün
Naturschutz

Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Landwirtschaft

Novelle zum EEG 2027 verschenkt Potenzial der Bioenergie

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst

Ein Thermometer zeigt 36 Grad Celsius an.
Gesundheit

Hitzeschutz wird zur Daueraufgabe

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Ministerin Razavi überreicht den Förderbescheid.
Elektromobilität

Startschuss für Lkw-Ladenetz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner