Ein Jahr ist seit dem Regierungswechsel und dem Wechsel an der Spitze des Justizministeriums vergangen. Justizminister Rainer Stickelberger hat nun eine positive Bilanz der vergangenen zwölf Monate gezogen: „Es ist uns gelungen, eine Vielzahl an wichtigen Vorhaben und Initiativen anzugehen und neue Akzente zu setzen“, sagte der Minister in Stuttgart: „Das reicht von A wie der Ausweitung des Standortkonzepts für die grundbuchführenden Amtsgerichte bis zu Z wie der zentralen Zuständigkeit für die Verfolgung von Dopingdelikten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg.“
Nachdem die verfassungsrechtliche Begleitung des Stuttgart-21-Volksentscheids im vergangenen Jahr noch viele andere wichtige Projekte überschattet habe, kämen diese nun mehr und mehr zum Tragen. „Um die Identifikation der Menschen mit ihrer Landesverfassung zu stärken, werden wir eine Landesverfas-sungsbeschwerde einführen“, sagte Stickelberger. „Zudem hat die Politik des Gehörtwerdens auch in der Justiz Einzug gehalten.“ Denn mit der justizinternen Anhörung zum Diskussionsentwurf eines novellierten Landesrichtergesetzes setze man von Beginn an auf Mitbestimmung: „Die große Zahl an Stellungnahmen zeigt, dass wir damit richtig liegen.“ In den kommenden Wochen und Monaten würden die Beiträge aus der Praxis ausgewertet, anschließend werde über das weitere Vorgehen entschieden.
Auch in anderen Bereichen sei das vergangene Jahr ein Jahr der Weichenstellungen gewesen: So sei die Evaluation eingeleitet worden, in der die Übertragung der Bewährungshilfe auf einen privaten Träger kritisch überprüft wird. Für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt laufe ein ergebnisoffener und transparenter Standortsuchlauf. Zudem werde das Ende der Teilprivatisierung der Jus-tizvollzugsanstalt in Offenburg sorgfältig vorbereitet. „Der Justizvollzug ist nach meiner Meinung nicht für Privatisierungen geeignet, sondern auf jeden Fall Aufgabe des Staates“, stellte der Justizminister fest: „Trotzdem dürfen wir nichts überstürzen. Sowohl die Sicherheit der Öffentlichkeit als auch die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen wir stets im Blick behalten.“
Bereits eingerichtet sind die neue Zentralstelle für die Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Zudem wurde Anfang Mai in Pforzheim das landesweit zweite Haus des Jugendrechts offiziell eröffnet. „Es gibt einige besondere Kriminalitätsformen, die eine besondere Formen der Bekämpfung erfordern“, stellte der Justizminister fest: „Mit der Zentralstelle, der Schwerpunktstaatsanwaltschaft und den Häusern des Jugendrechts kommen wir dem nach.“
Darüber hinaus nehmen die beiden großen Strukturreformen in der Justiz Gestalt an: Im Zuge der Grundbuchamtsreform wurden mittlerweile das Grundbuchzent-ralarchiv in Kornwestheim sowie das erste grundbuchführende Amtsgericht in Emmendingen in Betrieb genommen. Im Juli werden mit Achern, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen drei weitere Grundbuchämter neuen Zuschnitts eröffnet. Für die Notariatsreform wurde ein Standortkonzept entwickelt. „Die betroffenen Kommunen hatten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen - davon haben sie reichlich Gebrauch gemacht. Nun werden wir die eingegangenen Beiträge auswerten“, sagte Stickelberger.
Auf Bundesebene habe die Reform der Sicherungsverwahrung die Diskussion beherrscht, stellte der Minister fest. Mit der Mehrheit der Bundesländer habe sich Baden-Württemberg für eine Regelung zur nachträglichen Sicherungsunterbringung psychisch gestörter und besonders gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter stark gemacht. Daneben seien E-Justice, ein verbesserter Schutz der Erbrechte nichtehelicher Kinder und die Modernisierung des Kostenrechts wichtige Themen.
„Das erste Jahr als Justizminister war für mich persönlich ein aufregendes, arbeits- und lehrreiches Jahr“, sagte Stickelberger: „Vieles haben wir bereits erreichen können, einiges vorbereitet und angestoßen. Ich freue mich darauf, das nun fortzuführen.“
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg