Justiz

Justizminister diskutiert in Brüssel über europäisches Kaufrecht

Justizminister Rainer Stickelberger hat in Brüssel dafür geworben, beim europäischen Kaufrecht strikt nach dem Grundsatz Qualität vor Schnelligkeit zu handeln. „Ein fakultatives europäisches Kaufrecht kann sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher deutliche Vorteile bringen“, sagte er während eines Fachgesprächs am Montag: „Allerdings muss es gut gemacht sein - und das geht nicht auf die Schnelle und ohne Einbindung derjenigen, die später damit arbeiten sollen.“ Zu dem Gespräch in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Brüssel war der Justizminister mit Vertretern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, von Gewerkschaften, Verbraucherzentrale, Verbänden und Kammern zusammengekommen.

Stickelberger wies darauf hin, dass es Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union derzeit mit 27 Rechtsordnungen zu tun hätten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sei das kaum zu leisten. „Jede vermeidbare Prüfung rechtlicher Fragen treibt die Kosten in die Höhe“, stellte er fest: „Und das zahlt am Ende der Verbraucher.“

Eine inhaltlich gute, fakultative europäische Kaufrechtsregelung liege durchaus im Interesse eines exportstarken Landes wie Baden-Württemberg, betonte der Justizminister. Entscheidend sei aber deren Akzeptanz. Denn mit einem fakultativen Kaufrecht, das nicht akzeptiert und folglich auch nicht angewendet werde, sei niemandem geholfen. „Ich wünsche mir, dass die europäischen Gesetzgebungsorgane die Praxis ausreichend einbeziehen“, sagte Stickelberger. Nur auf diesem Weg seien die Akzeptanz und damit der Erfolg eines europäischen Kaufrechts zu gewährleisten.


Weitere Informationen zum europäischen Kaufrecht:

Am 11. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht vorgelegt. Damit soll bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union künftig die Möglichkeit bestehen, dass sich beide Vertragspartner auf die Anwendung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts einigen. Das europäische Kaufrecht soll für Geschäfte sowohl zwischen Unternehmen und Verbrauchern als auch zwischen Unternehmen gelten.

Bislang unterliegen grenzüberschreitende Geschäfte in der EU den Vertragsrechtssystemen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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