Justiz

Geringfügiger Anstieg an Verurteilungen

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
Symbolbild

In Baden-Württemberg gab es im Jahr 2022 mit rund 96.100 rechtskräftigen Verurteilungen einen geringfügigen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Zahl der Verurteilungen deutlich zurückgegangen.

Die Zahl der in Strafverfahren rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg ist nur geringfügig im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent (275 Verurteilungen mehr) gestiegen. Rund 96.100 Personen wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2022 vor Gericht schuldig gesprochen. Dies erläuterten die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Anke Rigbers, bei der Vorstellung der Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik des Jahres 2022.

Deutliche Steigerung bei Straßenverkehrs- und einfachen Diebstahlsdelikten

Justizministerin Marion Gentges: „Dass wir nach rückläufigen Entwicklungen in den vergangenen beiden Jahren insgesamt wieder einen geringfügigen Anstieg der Verurteilungen haben, ist auf eine deutliche Zunahme der Verurteilungszahl im Bereich der Straßenverkehrsdelikte zurückzuführen. Mehr als jeder vierte Schuldspruch erfolgte wegen eines Straßenverkehrsdeliktes, hier sehen wir einen Anstieg um 8,6 Prozent.“

Von den insgesamt 25.100 Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten wurden 13.500 Personen (fast 54 Prozent) wegen Straftaten im Straßenverkehr ohne Trunkenheit und fast 11.600 (rund 46 Prozent) wegen Straftaten in Verbindung mit Trunkenheit verurteilt. Bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, dem Hauptanwendungsfall bei den Trunkenheitsdelikten, haben wir eine Zunahme von 20,5 Prozent. Ebenfalls eine deutliche Zunahme der Verurteilungszahlen war bei den „einfachen“ Diebstahlsdelikten (+11,1 Prozent) zu beobachten.

Gentges hierzu: „Gerade in diesen beiden Deliktsbereichen deutet einiges darauf hin, dass es sich um Gegenbewegungen nach coronabedingten Rückgängen in den Jahren 2020 und 2021 handelt. Die Strafverfolgungsstatistik spiegelt insofern auch das öffentliche Leben wider. Waren die letzten beiden Jahre auch in der Strafverfolgungsstatistik deutlich von Corona geprägt, sehen wir jetzt eine leichte Umkehr. Folge von geschlossenen Gaststätten, Bars und Clubs war, dass die Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikte insbesondere mit Trunkenheitsbezug zurückgingen. Während des Lock Downs geschlossene Geschäfte führten zu einem Rückgang der Verurteilungen wegen Diebstahls. Jetzt haben wir in beiden Bereichen wieder einen Anstieg.“

Anteil der verurteilten Frauen gestiegen

Die Zahl der verurteilten Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Prozent gestiegen, während die Zahl der verurteilten Männer insgesamt geringfügig zurückgegangen ist. Der Anteil der verurteilten Frauen an allen verurteilten Personen ist damit 2022 erstmals seit 2015 wieder gestiegen. Gentges sagte: „Auch bei dem Anstieg der Verurteilungen von Frauen können wir die Gründe natürlich nicht mit Gewissheit benennen. Es ist aber wahrscheinlich, dass es sich auch hier um eine Gegenbewegung nach einem coronabedingten Rückgang der Verurteilungen handelt.“

Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden gesunken

Die Zahl der Verurteilungen in der Altersgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Zahl der verurteilten Jugendlichen ist mit 2.768 im Vergleich zum Vorjahr (3.055) deutlich um 9,4 Prozent und damit erneut auf den niedrigsten Wert seit 1952 gesunken. Auch die Zahl der verurteilten Heranwachsenden ist mit 6.257 Verurteilungen gesunken (um 8,8 Prozent). Auch hier wird das zweite Jahr in Folge der bis dato niedrigste Wert aus dem Jahr 1952 unterschritten.

„Insgesamt korrespondieren die Verurteilungsentwicklungen im Bereich der Gewalt- und Jugendkriminalität auch mit den Kriminalitätsrückgängen, die die polizeiliche Kriminalstatistik bis 2021 aufweist. Sowohl die Delinquenz von Jugendlichen als auch von Heranwachsenden hatten nach kontinuierlichen Rückgängen über mehrere Jahre hinweg im Jahr 2021 Tiefststände erreicht. Inwiefern sich die Trendwende, die die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 mit Kriminalitätsanstiegen in diesem Bereich aufzeigt, auch in der Strafverfolgungsstatistik niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Unsere Präventionsanstrengungen gerade im Jugendbereich und die Bemühungen, Jugendliche und Heranwachsende nach Straftaten, wieder auf einen straffreien Weg zu bringen, werden wir intensiv weiterverfolgen. Deshalb bauen wir die Häuser des Jugendrechts weiter aus.“

Ein Rückgang ist in dem Deliktsbereich „Betrug und Untreue“ zu verzeichnen. Mit einem Minus von 1.700 Fällen und damit 10,6 Prozent gab es in diesem Bereich den höchsten absoluten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Eine besonders häufig zu beobachtende Form des Betrugs ist das Erschleichen von Leistungen, also etwa die Beförderung durch ein Verkehrsmittel. Mehr als ein Drittel der Straftaten in der Gruppe „Betrug und Untreue“ entfielen 2022 auf diesen Straftatbestand. Gegenüber dem Vorjahr war gerade bei diesem Straftatbestand ein deutlicher Rückgang festzustellen (ein Minus von 1.900 Fällen).

Statistisches Landesamt: Pressemitteilung „Baden-Württemberg: Rund 96 000 Verurteilungen im Jahr 2022“

Strafverfolgungsstatistik

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst – nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Bild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.

Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.

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