Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 10. Juli 2015

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 935. Sitzung des Bundesrates

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli stimmt der Bundesrat über mehrere vom Bundestag kürzlich beschlossene Gesetze ab. An erster Stelle steht das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (TOP 1). Mit dem Gesetz soll vor allem die entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotene Anhebung ab 2015 umgesetzt werden. Zudem sind einige Anregungen aus der Stellungnahme des Bundesrats aus dem ersten Durchgang übernommen worden. Dazu gehört eine Erhöhung und Optimierung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags. Baden-Württemberg wird dieses Gesetz wie voraussichtlich die Mehrheit der Länder billigen.

Außerdem berät der Bundesrat u.a. abschließend das Präventionsgesetz (TOP 2), das Bürokratientlastungsgesetz (TOP 55) sowie neue gesetzliche Regelungen über Karenzzeiten für Bundesministerinnen und -minister sowie Staatssekretärinnen und –sekretäre, wenn diese aus dem Amt ausscheiden und beabsichtigen, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen (TOP 53). Mit letzterem Gesetz sollen Anzeigepflichten während und nach dem Amtsverhältnis sowie eine Untersagungsmöglichkeit der Beschäftigung innerhalb einer Karenzzeit eingeführt werden. Auch diese Gesetzesbeschlüsse werden von Baden-Württemberg gebilligt werden.

Ferner liegt dem Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des Bleiberechts sowie der Aufenthaltsbeendigung (TOP 52) zur abschließenden Befassung vor. Baden-Württemberg hatte sich auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Aufenthaltserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung stark gemacht. Dieser Forderung ist die Bundesregierung bzw. der Bundestag nicht gefolgt. Es wurde aber eine Verbesserung dahingehend umgesetzt, dass nunmehr von den Ausländerbehörden Duldungen zum Zwecke der Berufsausbildung erteilt werden können. Das war bisher so nicht möglich. Einige Länder empfehlen, eine ergänzende Entschließung zu fassen, in der sie kritisieren, dass der Bundestag einigen Forderungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme nicht nachgekommen ist. So hatte sich der Bundesrat im ersten Durchgang auch für die Abschaffung des sogenannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug ausgesprochen und zudem dargelegt, dass im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken seien. Die Beratungen zu diesem Gesetz werden erst in den abendlichen Spitzenrunden abgeschlossen.

Landesinitiativen

Auf der Tagesordnung am Freitag stehen zwei Landesinitiativen zur Förderung der Elektromobilität und zwar ein Gesetzentwurf aus Hessen und einen Entschließungsantrag aus Niedersachsen (TOP 58 a und b)). Während der Finanzausschuss die Punkte aufgrund weiteren Beratungsbedarfs vertagt hatte, halten Baden-Württemberg und die antragstellenden Länder beide Vorlagen für entscheidungsreif und haben sie auf die Tagesordnung am Freitag setzen lassen. Zentrale Inhalte des maßgeblich von Baden-Württemberg hierzu mit ausgehandelten Kompromisses sind: eine Sonderabschreibung für E- und Hybridfahrzeuge und Ladevorrichtungen, die Steuerbefreiung für das private Aufladen von E-Autos, eine Prüfbitte zur Einführung einer Umwelt(Kauf)prämie von 5.000 bzw. 2.500 €, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und eine Selbstverpflichtung für den Öffentlichen Dienst. Nach Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung stellt der hessische Gesetzesentwurf eine wichtige Ergänzung zum bereits beschlossenen Elektromobilitätsgesetz der Bundesregierung dar. Auch die mit dem niedersächsischen Antrag geforderte Kaufprämie wird im Sinne der Förderung der Elektromobilität von Baden-Württemberg unterstützt.

Ferner ist Baden-Württemberg Mitantragsteller eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (TOP 57). Mit dem Entwurf wird ein Regelungsrahmen vorgeschlagen, um die vom EU-Recht eröffnete Möglichkeit zu nutzen, Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland zu verhängen. Die Vorlage wird im Plenum am 10. Juli vorgestellt und dann zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Zur Befassung durch den Bundesrat liegen zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Hervorzuheben ist der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform (TOP 20). Der Gesetzentwurf soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und für mehr Pflegekräfte am Krankenbett sorgen. Um die Reform zu finanzieren, ist die Einrichtung eines Strukturfonds geplant in Höhe von maximal 1 Milliarde Euro. Der Bund will dazu anteilig 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds beisteuern, die andere Hälfte sollen die Länder finanzieren.

Das neue Gesetz sieht vor, die rund 2000 Krankhäuser in Deutschland künftig anhand von Qualitätskriterien zu vergüten. So soll es bei besonders guten Leistungen Qualitätszuschläge geben. Um die unmittelbare Pflege der Patienten in den Kliniken zu stärken, ist ein sogenanntes Pflegestellen-Förderprogramm geplant. Die Mittel dafür sollen in den Jahren 2016 bis 2018 bis zu 660 Millionen Euro betragen. Ab 2019 sollen dann dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.

Dem Plenum liegt eine umfangreiche Stellungnahme aus den beteiligten Ausschüssen zur Abstimmung vor. Zum einen wird eine Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Bereich der Krankenhausplanung gefordert. Zudem wird angeregt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche finanzielle Entlastungen der Krankenhäuser zu prüfen. Schließlich wird empfohlen, eine Regelung zu schaffen, mit der den Universitätskliniken zur Abgeltung ihrer spezifischen Belastungen ein Systemzuschlag für universitäre Medizin in Höhe von zehn Prozent auf die normalen Krankenhausentgelte gewährt werden soll. Im Übrigen wird dargelegt, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz handele, da der geplante Strukturfonds zu einer Belastung der Länderhaushalte führen könne. Baden-Württemberg wird ergänzend dazu Anträge einbringen und Nachbesserungen zur ausreichenden Finanzierung der Krankenhäuser im Land fordern.

Aus dem Bundeskabinett kommen ferner Gesetzentwürfe zur elektronischen Gesundheitskarte, zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung und zum Status der Syndikusanwälte in Unternehmen und zu einigen Doppelbesteuerungsabkommen. Der Bundesrat kann zu den Regierungsentwürfen Stellung nehmen.

Auf der Tagesordnung steht zu dem der Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (TOP 22).  Der Entwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. In erster Linie handelt es sich um redaktionelle Änderungen geltender Gesetze. Baden-Württemberg ist Mitantragsteller eines Plenarantrages, wonach der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf  wie folgt Stellung nehmen soll: der Gesetzentwurf wird begrüßt jedoch als nicht ausreichend erachtet, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart. Insofern wird auf den Gesetzentwurf mehrerer Länder zur Öffnung der Ehe verwiesen. Danach sei letztlich die Öffnung der Ehe geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden.

EU-Vorlagen

Ebenfalls äußern kann sich der Bundesrat zu wichtigen EU-Vorlagen. So hatte Bayern die Wiederaufnahme der Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung (TOP 33) beantragt. Anlass dafür war die jüngste Einigung der Mitgliedstaaten im Rat und die nunmehr beginnenden Trilog-Verhandlungen. Nach den Empfehlungen der  Ausschüsse begrüßen die Länder diesen Fortschritt und bekunden ihr Interesse an einem baldigen Abschluss der Verhandlungen. Sollten diese in wesentliche Änderungen der Vorlage münden, möchten die Länder erneut einbezogen werden. Weitere Punkte der Stellungnahme ist u.a. die Bitte an die Bundesregierung, für das bewährte Modell betriebsinterner Datenschutzkontrolle zu werben und Entlastungen von Unternehmen sicherzustellen. Baden-Württemberg trägt diese Punkte mit.

Ferner möchten die Länder die Gelegenheit nutzen, zu der im Mai von der Kommission verabschiedeten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt Stellung zu nehmen. Zu den Kernpunkten der Stellungnahme nach Vorschlag der beteiligten Ausschüsse gehört z.B. das Geoblocking. Hierzu sollten nach Auffassung der Länder die bestehenden Regelungen erhalten bleiben bis alternative Finanzierungsmodelle für audiovisuelle Werke entwickelt worden sind. Zum Urheberrecht begrüßen sie die Bestrebungen, dieses europaweit zu reformieren. Schließlich wird das Prinzip der Netzneutralität bekräftigt und zwar als Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Internets gegenüber Spezialdiensten. Baden-Württemberg unterstützt diese Forderungen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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