Am 25. Mai sind Europawahlen. Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wählen gehen wollen, müssen sich bis 4. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wählen Ende Mai ein neues Europäisches Parlament. Auf Deutschland entfallen 96 der insgesamt 751 Sitze. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das EU-Parlament mehr Rechte. Erstmals hat damit auch die Europawahl Einfluss auf die Auswahl des Präsidenten der Europäischen Kommission. Bilkay Öney, Ministerin für Integration, erinnerte heute (24. April 2014) Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten daran, sollten sie in Deutschland zu Wahl gehen wollen, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen.
EU-weit sind rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedstaaten wahlberechtigt. In Baden-Württemberg werden neben den rund acht Millionen Deutschen auch über eine halbe Million Staatsbürgerinnen und -bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) an der Wahl teilnehmen können. Sie müssen sich entscheiden, ob sie hier in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen wollen.
Möchten Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland ihre Stimme abgeben, müssen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dazu senden sie einen unterschriebenen Antrag an die jeweilige Wohnortgemeinde. Der Antrag muss bis spätestens 4. Mai 2014 (21. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits 2009 bei der Europawahl in Deutschland teilgenommen haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist bis 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen, sollten sie sich an die jeweilige Wohnortgemeinde wenden.
Zeitgleich finden am 25. Mai 2014 Kommunalwahlen statt. Auch an diesem Votum können Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Bei den Kommunalwahlen 2014 in Baden-Württemberg dürfen zudem erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Öney: „Europa- und Kommunalwahl - es lohnt sich also doppelt, zur Wahl zu gehen!“
Bundesinnenministerium: Hinweise für Unionsbürger zur Europawahl 2014 in Deutschland
Bundeswahlleiter: Service für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Europawahl am 25. Mai 2014
Staatsministerium: Informationen zur Europawahl in Baden-Württemberg