Inklusion

Erstes Treffen der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)

Auf Einladung des Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer sind in Stuttgart erstmals die nach dem neuen Landes-Behindertengleichstellungsgesetz bestellten Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise zu einem Treffen zusammen gekommen und haben erste Überlegungen zur künftigen Zusammenarbeit angestellt.

Sozialministerin Katrin Altpeter, die die Stadt- und Landkreise im vergangenen Jahr mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz zur Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten verpflichtet hatte, nahm an dem Treffen ebenfalls teil.

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen und den Stadt- und Landkreisen hierfür einen finanziellen Ausgleich gewährt.

Landesförderung für Ansprechpartner vor Ort

Die Bestellung von unabhängigen und weisungsungebundenen ehrenamtlichen Beauftragten fördert das Land mit 36.000 Euro pro Kalenderjahr, im Fall der hauptamtlichen Aufgabenwahrnehmung erhöht sich die Pauschale auf 72.000 Euro.

Ministerin Altpeter betonte die Bedeutung der kommunalen Behindertenbeauftragten bei der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. „Die Umsetzung der Inklusion kann nicht von oben herab angeordnet werden. Der Inklusionsgedanke muss vielmehr vor Ort, in unseren Städten und Gemeinden mit Leben gefüllt werden. Für die Kommunen bringt diese Aufgabe vielfältige Herausforderungen mit sich. Mit den kommunalen Behindertenbeauftragten auf Kreisebene haben die Kommunen jetzt ebenso wie die Menschen mit Behinderungen einen kundigen Ansprechpartner vor Ort, der sie bei Fragen und Anliegen unterstützen kann.“ Auch die Landratsämter selbst seien für wichtige Maßnahmen im Behindertenbereich zuständig. Dazu gehörten das rechtliche Feststellungsverfahren, ob und in welchem Ausmaß bei einer Person eine Behinderung vorliegt sowie Maßnahmen der Jugend- und Eingliederungshilfe.

„Die kommunalen Beauftragten auf der Ebene der Stadt- und Landkreise stärken die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und sind Botschafter der Inklusion in der Fläche. Ich bin mir sicher, dass die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit Garant dafür ist, dass die Inklusionskompetenz in der Fläche nachhaltig gestärkt ist. Ich habe nun viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die mich als Impulsgeber für ein Inklusives Denken und Handeln in allen gesellschaftlichen Bereichen nachhaltig unterstützen“, so der Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer.

Ombudsfrau bzw. Ombudsmann sind wichtige Anlaufstellen für Inklusion

In ihrer Funktion als Ombudsfrau bzw. Ombudsmann sind die Beauftragten der Stadt- und Landkreise wichtige Anlaufstellen für Inklusion und gegen Diskriminierung wegen einer Behinderung. Einige der über 1.000 im Jahr an den Landes-Behindertenbeauftragten herangetragenen Anliegen lassen sich durch Ansprechpartner vor Ort klären, außerdem schaffen Angebote Nachfragen.

„Ich bin überzeugt, dass die Beauftragten auf der örtlichen Ebene auch dafür eintreten, dass die vielen an die Kommunen adressierten Vorschläge aus den Regionalkonferenzen zur Vorbereitung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen werden. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass eine nicht barrierefrei zugängliche Sitzung der Kommunalparlamente nicht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen entspricht“, so Gerd Weimer. Dies sei vielleicht auch ein Thema für die neu eingeführten Inklusionskonferenzen, die sich in einzelnen Kreisen aufgestellt hätten.

Bei der Verbesserung der Barrierefreiheit komme es entscheidend darauf an, dass die von der Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eingeführten Verbesserungen, zum Beispiel in der novellierten Landesbauordnung, die Förderung barrierefreier Haltestellen (Kasseler Borde) und die stärkere Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Denkmalschutz auf der kommunalen Ebene prioritär umgesetzt würden. „Und hierbei zähle ich besonders auf die neuen Beauftragten als wichtige Verbündete in Sachen Inklusion“, betonte Gerd Weimer. „Auch für die Umsetzung des inklusiven Schulgesetzes und des Ziels eines umfassend barrierefreien ÖPNV bis 2022 ist der Sachverstand der Kreisbeauftragten eine wichtige Größe“, so der Landes-Behindertenbeauftragte weiter.

Beratungsstelle beim Gemeindetag wird weiter gefördert

Ministerin Altpeter teilte auf der Veranstaltung auch mit, dass das Land die beim Gemeindetag Baden-Württemberg angesiedelte „Kommunale Fachstelle Inklusion“ für weitere drei Jahre finanziell fördern wird. Aufgabe der Beratungsstelle ist es, Gemeinden für das Thema Inklusion zu sensibilisieren und zu schulen sowie die Umsetzung der Inklusion auf der lokalen Ebene zu begleiten. Dafür stellt das Land 250.000 Euro zur Verfügung. „Die Beratungsstelle ist ein weiterer wichtiger Baustein im Bemühen der Landesregierung, die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Inklusion bestmöglich zu unterstützen und zu beraten“, sagte die Ministerin.

Neben der Beratungsstelle beim Gemeindetag ist eine weitere Beratungsstelle beim Städtetag angesiedelt, die ebenfalls vom Land unterstützt wird.

Städtetag Baden-Württemberg: Kommunale Beratungsstelle Inklusion

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