Tierschutz

Eine halbe Million Euro für die Förderung von Tierheimen

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)

Die grün-rote Landesregierung fördert Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei Tierheimen im Land. Auch für das Jahr 2015 stellt die Landesregierung bis zu 500.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

„Jedes Jahr setzen sich unzählige Menschen in Baden-Württemberg ehrenamtlich für den Tierschutz ein – beispielsweise in Tierschutzvereinen. Durch die Betreuung und Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in ihren Tierheimen erfüllen Tierschutzvereine eine wichtige Aufgabe. Ein solch vorbildliches Engagement ist für das Land, die Gemeinden und die Landkreise unverzichtbar. Die Tierschutzvereine mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind dafür auf eine angemessene Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen. Die Landesregierung ist ein zuverlässiger Partner für die Tierschutzvereine, Tierheime und für die ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer im Land. Deshalb fördern wir auch 2015 wieder Projekte in baden-württembergischen Tierheimen mit bis zu 500.000 Euro“, sagt der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde im Rottweiler Tierheim. Die finanzielle Förderung des Landes ermögliche es Tierschutzvereinen beispielsweise, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden durchzuführen. Der Minister wies darauf hin, dass die Förderung künftig auch projektbezogen möglich sei, sodass einzelne Tierheime mehrfach gefördert werden könnten.

„Mit der Verstetigung der Tierheimförderung hat die grün-rote Landesregierung gezeigt, dass sie ein verlässlicher Partner für die Tierheime vor Ort ist. Gleichzeitig haben wir so ein wichtiges Ziel aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt und den Tierschutz im Land gestärkt“, so Bonde.

Von den Fördergeldern profitiere nun auch der Tierschutzverein Rottweil, dem der Minister den Bewilligungsbescheid für die Sanierung des Tierheims in Rottweil überreichte. Bei dieser Gelegenheit hob der Minister die Leistungen des Tierschutzvereins hervor. „Der Tierschutzverein Rottweil kann auf eine über hundertjährige Tradition im Tierschutz zurückblicken. Ich freue mich, einen so beispielhaften und langjährigen ehrenamtlichen Einsatz im Tierschutz honorieren zu können“, sagte Bonde, der sich im Anschluss ein Bild vom Tierheim und den geplanten Umbaumaßnahmen machte. Das Land beteiligt sich an der Sanierung des Rottweiler Tierheims mit 100.000 Euro, genau wie die Stadt Rottweil. Das Tierheim Rottweil hatte sich 2014 für eine Förderung beworben und wurde als eines von sieben Tierheimen im Land zur Förderung ausgewählt.

Weitere Informationen

Jährlich stellt das Land bis zu 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro. Mit ebenfalls mindestens einem Drittel müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen.

Das Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Sanierung für den Bau von Tierheimen (Verwaltungsvorschrift Tierheime) überarbeitet. In der neuen Verwaltungsvorschrift ist die Tierheimförderung flexibler gestaltet.

Möglich ist jetzt, dass

  • die Förderung projektbezogen erfolgt, sodass einzelne Tierheime mehrfach gefördert werden können,
  • der Erwerb von geeigneten Gebäuden für Errichtung neuer oder Erweiterung bestehenden Tierheime ebenso gefördert werden kann wie der Kauf von geeigneten Grundstücken zum Bau von Tierheimen und
  • Eigenleistungen der Tierheimbetreiber und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bis zu einem gewissen Teil als Eigenanteil der Finanzierung anerkannt werden können.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Informationen zum Tierschutz

Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (PDF)

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