Weinbau

Bonde begrüßt Initiative der Durbacher Winzer zum Erhalt der Steillagen

„Aufwändig zu bewirtschaftende Steillagen werden unrentabel, wenn auf jedem Acker Weinreben angebaut werden dürfen. Die durch die EU vorgesehene Aufhebung des Anbaustopps für Weinreben würde zu mehr Masse statt mehr Klasse führen. Die grün-rote Landesregierung setzt sich daher mit Nachdruck und auf allen Ebenen für den Erhalt des Anbaustopps ein“, sagte Weinbau- und Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Über die Zukunft des Anbaustopps werde in Brüssel entschieden. Für Baden-Württemberg gehe es deshalb darum, die nächsten Monate weiter intensiv zu nutzen, um die bewährte Regelung zu erhalten.
 
Minister begrüßt Initiative der Durbacher Winzergenossenschaft

Weinbau- und Verbraucherminister Bonde begrüßte die Initiative der Durbacher Winzergenossenschaft zum Erhalt der Steillagen. „Wir wollen auf allen Ebenen Verbündete für die langfristige Beibehaltung der Anbauregeln gewinnen. Es hat deshalb ein ganz besonderes Gewicht, wenn Bürgerinnen und Bürger sich zu Wort melden und die Betroffenheit der Winzerinnen und Winzer zum Ausdruck kommt. Ich kann Sie zu Ihrer Aktion nur beglückwünschen und ermuntern, mit uns zusammen für den Erhalt des Anbaustopps zu kämpfen“, schrieb der Minister in einem Solidaritätsbrief an die Durbacher Winzergenossenschaft.
 
Weinbau

Seit Jahrzehnten besteht im europäischen Weinbau ein bewährtes System von Qualitäts- und Anbauregeln mit Anpflanzrechten. Die Qualitätsweinbauregionen haben in diesem Zusammenhang die Anbaugebiete für den Weinbau abgegrenzt, geeignete Rebsorten klassifiziert, Mindestmostgewichte festgelegt sowie Hektarhöchsterträge definiert. Diese ganzheitliche Qualitätspolitik hat sich bei konsequenter Umsetzung bewährt.
 
Mit der letzten Reform des Weinmarktes hat die EU im Jahr 2008 beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden. Ein Ende des Anbaustopps würde den Anbau von Weinreben auf beliebigen Flächen ermöglichen. Der aufwändige Steillagenweinbau mit seinen ausgezeichneten Lagen kann mit dem deutlich höheren Mechanisierungsgrad der Flachlagen wirtschaftlich nicht konkurrieren. Als Folge der Aufgabe der Steillagen würde sich die gewachsene Kulturlandschaft deutlich verändern und an Attraktivität verlieren. Das zu erwartende Angebot an billigem Wein aus Flachlagen würde den Wettbewerb um Massenweine verstärken. Das bisher erreichte Weinqualitätsniveau und die etablierten regionaltypischen Weine hätten in diesem Umfeld nur wenig Chancen. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, noch in diesem Jahr eine Halbzeitbewertung der bestehenden Weinmarktreform vorzulegen und insbesondere die Frage der Handhabung des Anbaustopps zu bewerten. Die EU-Kommission hat deshalb eine hochrangige Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten zur Thematik „Anbauregeln im Weinbau“ eingesetzt, die bis November 2012 eine Vorentscheidung erarbeiten soll.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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