Schule

Bei Genehmigungsverfahren für Gemeinschaftsschule muss Mindestschülerzahl 40 beachtet werden

Das Kultusministerium weist die vom Eislinger Oberbürgermeister Heininger erhobenen heftigen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Anträgen der Stadt für zwei Gemeinschaftsschulen mit Nachdruck zurück.

Das Verhalten des Oberbürgermeisters ist völlig unangemessen, wenn er behauptet, unter Druck gesetzt worden zu sein und ihm sei „die Pistole auf die Brust gesetzt worden“. Zudem sei der in der Presse erhobene Vorwurf, das Ministerium "habe Zahlen herabgesetzt", falsch. Hier werde versucht, kommunalpolitische und interne Konflikte auf dem Rücken des Ministeriums auszutragen. "Wir rufen den Oberbürgermeister und die anderen Beteiligten an der Eislinger Diskussion dazu auf, zur Sachdiskussion zurückzukehren und keine falschen Beschuldigungen zu erheben", erklärte ein Sprecher. Ziel müsse sein, den Eislinger Kindern und Jugendlichen mit Hilfe einer regionalen Schulentwicklung die bestmöglichen schulischen Bedingungen zu schaffen und dafür wenigstens eine Gemeinschaftsschule in der Stadt zu errichten. Die grundlegenden Entscheidungen dafür müssten aber in Eislingen getroffen werden, wie in vielen anderen Kommunen auch.

Der Sprecher verwies auf folgende Tatsachen:

  1. Die von der Schulverwaltung erstellten Prognosen der Schülerzahl weisen für beide Anträge weniger als 40 Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklassen auf. Damit sei die Mindestschülerzahl in beiden Gemeinschaftsschulen verfehlt worden, das Ministerium müsste deshalb die Anträge aus rechtlichen Gründen ablehnen. Dies war der Sachstand zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme des Ministeriums mit der Stadt Eislingen. Beide Anträge waren nicht genehmigungsfähig!
  2. Die Schulverwaltung versuchte deshalb, der Stadtverwaltung Eislingen mögliche Lösungen aufzuzeigen, um diese grundlegende Bedingung für die Genehmigung einer Gemeinschaftsschule zu erreichen. Dazu hätte die Stadt entweder einen der beiden Anträge zurückziehen müssen, um für den anderen eine ausreichende Schulgröße zu erreichen. Oder sie hätte eine Realschule mit einem der beiden GMS-Anträge verbinden müssen (Schulverbund), um die Prognosezahlen für diese Schule zu erhöhen. Die Entscheidung über diesen Weg lag bei der Stadt.
  3. Die Stadtverwaltung war innerhalb des Entscheidungsverfahrens über diese Situation informiert worden, und zwar am 13. Dezember durch das Regierungspräsidium. Damit habe die Stadt eine Woche Zeit für eine eigene Entscheidung gehabt. Der Zeitrahmen für die Entscheidung innerhalb des Ministeriums ergebe sich aus rechtlichen Verpflichtungen sowie aus der Notwendigkeit, die Eltern rechtzeitig darüber zu informieren, in welcher Kommune im kommenden Schuljahr eine Gemeinschaftsschule entsteht. Es ist daher unwahr, wenn der Eindruck erweckt wird, die Entscheidung sei innerhalb eines halben Tages zu treffen gewesen. Für die interne Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung Eislingen sei das KM nicht verantwortlich, erklärte der Sprecher.
  4. Für den Vorwurf, die Stadt wäre unter Druck gesetzt worden, fehle jegliche Grundlage, erklärte der Sprecher. Womit hätte Druck ausgeübt werden sollen? Mit dem Hinweis, dass nach derzeitigem Stand beide Anträge aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen wären? Es sei dem KM lediglich darum gegangen, eine noch vorhandene Chance aufzuzeigen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Gemeinschaftsschule herbeizuführen. Dazu gehöre neben einem sehr guten pädagogischen Konzept die Mindestschülerzahl 40. Der Sprecher forderte die Stadtverwaltung dazu auf, zu einer fairen und geregelten Kommunikation über eine Gemeinschaftsschule in Eislingen mit dem Ministerium zurückzukehren.

 

Quelle:

KULTUSPORTAL-BW

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