„Auch wenn Krisenszenarien der Finanzwelt aktuell ein wenig aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind, ist es wichtig, jetzt Vorsorge zu treffen. Das vorliegende Abwicklungsmechanismus-Gesetz und die Restrukturierungsfonds-Verordnung sind daher Schritte in die richtige Richtung, um die Bankenunion weiter umzusetzen“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich. „Allerdings hat die Bundesregierung dem Gesetz Regelungen beigefügt, die weder vom Europarecht gefordert noch zielführend sind. So werden insbesondere Investmentbanken quasi im nationalen Alleingang bevorzugt“, betonte Friedrich.
Mit dem Abwicklungsmechanismus-Gesetz soll ein einheitlicher Banken- und Abwicklungsfonds geschaffen werden, der sich aus der Bankenabgabe speist. Er wird im Krisenfall nach Abschreibungen von Eigenkapital und nachrangigen Forderungen herangezogen. Mit diesem Gesetz sollen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Dabei sind lediglich Anpassungen verschiedener nationaler Regelungen an das neue Europäische Recht notwendig. Ohne jede Notwendigkeit hat die Bundesregierung in das Gesetz jedoch Punkte eingefügt, die das Europäische Recht so nicht fordert. So sollen in § 46f des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) vier neue Absätze hinzukommen, die im Falle einer Insolvenz oder Abwicklung von Kreditinstituten Schuldtitel mit festen Konditionen wie etwa Schuldverschreibungen von kleinen und mittleren Unternehmen oder kleinen und mittleren Banken gegenüber anderen Verbindlichkeiten benachteiligen. Gerade diese sind jedoch für den Mittelstand besonders wichtig.
Privilegiert würden dagegen Schuldtitel, bei denen die Rückzahlung und/oder Zinszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt gewisser Ereignisse abhängt. In diese Gruppe fallen notwendige Absicherungsgeschäfte etwa für Währungsrisiken im Exportgeschäft, aber auch Wetten aller Art, bis hin zu Wetten auf die Lebenserwartung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln. Dies sind zum Beispiel viele Derivate, die im Investmentbanking eine große Rolle spielen – also genau die Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst haben.
„Zu befürchten ist daher, dass die beabsichtigte Regelung des Bundes Produkte des Investmentbankings befördert und das Geschäft vom stabilen Sparkassen- und Genossenschaftssektor in den Bereich des Investmentbankings transferiert“, betonte Friedrich. Daher halte man eine solche Regelung für kontraproduktiv. Auf den Vorschlag Baden-Württembergs hin habe der Finanzausschuss des Bundesrates eine entsprechende Überprüfung verlangt. Baden-Württemberg trage die Vorhaben der Bundesregierung mit, die zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben notwendig sind. Einer europarechtlich nicht vorgegebene Bevorzugung von Investmentbanken könne man aber keinesfalls zustimmen.
Durch die ebenfalls im Bundesrat behandelte Restrukturierungsfonds-Verordnung werde erneut deutlich, dass mit der notwendigen Absicherung großer finanzstarker Finanzkonzerne insbesondere Nachteile für kleine und mittlere Bankeninstitute verbunden sein können. Die Landesregierung Baden-Württemberg habe sich in der Vergangenheit deshalb immer wieder dafür stark gemacht, gerade für diese Institute Ausnahmen zuzulassen. Dabei sei es weiterhin wünschenswert, für diese kleineren Institute eine Ausnahme zu schaffen und sie aus der Verordnung herauszunehmen. „Kleine und mittlere Sparkassen und kleinere Banken stellen für die Finanzwelt weder aufgrund ihres Geschäftsmodelles noch aufgrund ihrer Finanzkraft ein Risiko dar, deshalb braucht es hier Ausnahmen“, stellte Friedrich heraus.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund