Wald

Allgemeines Rauchverbot im Wald von März bis Oktober

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Ein Schild an einer Schutzhütte im Wald weist auf Waldbrandgefahr hin.

In den Monaten März bis Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Minister Peter Hauk erinnert an die Vorschrift und warnt vor Waldbränden.

„Täglich nutzen rund zwei Millionen Menschen die Wälder in Baden-Württemberg zur Erholung. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet wird. Dazu gehört es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten und in den Monaten März bis Oktober im Wald nicht zu rauchen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk. Vielen Waldbesuchern sei diese Vorschrift nicht bekannt. Auch werde die Gefahr von Waldbränden oft unterschätzt.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben. Nicht nur für den Verursacher, der sich hohen Schadensersatzforderungen gegenübersieht, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Schutz der Natur“, betonte Hauk.

Die Regelung findet sich in § 41 (3) des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg.

ForstBW

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