Mit der Einführung der Landesverfassungsbeschwerde sollen die Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg künftig vor dem Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerde einlegen können. „Das ist ein wichtiger Schritt in die Bürgergesellschaft“, machte Ministerpräsident Kretschmann im Video-Interview deutlich. So könne jeder Bürger, der sich durch ein Landesgesetz oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sieht, direkt beim Staatsgerichtshof klagen. Bisher müssen Kläger gegen Hoheitsakte des Landes das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Um das Video zu sehen, müssen Sie dieses Feld durch einen Klick auf „Akzeptieren“ aktivieren. Dadurch werden Informationen an Youtube übermittelt und dort gespeichert. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Informationen zum Datenschutz.
Der Klick auf „Einstellung merken“ deaktiviert auf der gesamten Webseite die 2-Klick-Lösung für aktive Youtube-Elemente.