Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) setzt sich für weitere Kammern eines künftigen europäischen Patentgerichts ein. Bislang sind bis zu drei örtliche Kammern je EU-Mitgliedstaat vorgesehen. Gemeinsam mit Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) und Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wandte sich Stickelberger nun an die beiden deutschen Berichterstatter im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, Klaus-Heiner Lehne und Bernhard Rapkay. In ihrem Schreiben loben die Ministerin und die beiden Minister das Vorhaben, eine leistungsfähige europäische Patentgerichtsbarkeit zu schaffen. Dem komme „herausragende Bedeutung für das Land und die gesamte deutsche Wirtschaft“ zu. Mit nur drei örtlichen Kammern werde man dem hohen Fallaufkommen in Deutschland aber nicht gerecht.
Stickelberger erklärte: „Gerade für Baden-Württemberg als Land der Tüftler und Denker und für seine innovations- und exportstarken Unternehmen ist auch international ein kostengünstiger und effizienter Patentschutz unabdingbar.“ Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patents und einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit seien Meilensteine. Allerdings müsse der hohe Qualitätsstandard der deutschen Patentrechtsprechung auch beim europäischen Patentgericht gewahrt sein. „Deshalb ist es wichtig, dass die etablierten deutschen Patentgerichtstandorte - allen voran Mannheim, Düsseldorf und München - auch Standorte der europäischen Gerichtsbarkeit werden“, stellte der Justizminister fest.
Im bundesweiten Vergleich sei Baden-Württemberg das Land mit den meisten Patentanmeldungen je Einwohner. „Das Landgericht Mannheim bearbeitet nach Düsseldorf die meisten Patentstreitigkeiten in Deutschland“, erklärte Stickelberger. Entsprechend groß sei die Erfahrung der Patentrichter: „Daraus ergibt sich für mich ganz klar: Ob drei örtliche Kammern pro Mitgliedstaat oder mehr - das europäische Patentgericht braucht in jedem Fall den Standort Mannheim.“
Weitere Informationen für die Redaktionen:
Ein wichtiges Element der Reform des europäischen Patentsystems ist es, ein einheitliches System zur Beilegung von Streitfällen zu schaffen. Indem Parallel-verfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden, sollen Rechtsstreitigkeiten einheitlich und für die betroffenen Unternehmen kalkulierbarer gelöst werden.
Im Rat der Europäischen Union wird ein Übereinkommen erörtert, wonach eine europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden soll. Vorgesehen ist ein Gericht für alle europäischen Patente (auch für das neue europäische Patent mit einheitlicher Wirkung). Es soll aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht bestehen. Für das Gericht erster Instanz sollen eine Zentralkammer, grenzüberschreitende „regionale“ Kammern mit Zuständigkeit für jeweils mindestens zwei Mitgliedstaaten sowie örtliche Kammern eingerichtet werden. Die Zahl der örtlichen Kammern ist nach dem bislang vorliegenden Vorschlag auf drei je Mitgliedstaat begrenzt. Nach der Sommerpause wird sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag befassen.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg