Die Zahl der Zwangsvollstreckungen in Baden-Württemberg ist im Jahr 2011 zurückgegangen. Insgesamt gingen bei den Gerichtsvollzieherinnen und den Gerichtsvollziehern 867.131 Zwangsvollstreckungsaufträge ein, ein Jahr zuvor waren es mit 894.497 noch 3,1 Prozent mehr. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits seit 2004 zu verzeichnen ist. Damals lag die Zahl der Zwangsvollstreckungsaufträge bei 1.225.832.
„Auch die Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind erneut rückläufig gewesen“, sagte Bettina Limperg, Ministerialdirektorin im Justizministerium, in Stuttgart. Nachdem 2010 landesweit noch 346.995 Anträge gezählt worden waren, seien es ein Jahr später 332.680 gewesen (minus 4,1 Prozent).
Limperg führt den Rückgang von Zwangsvollstreckungen und Anträgen auf Abgabe der eidesstattlichen Erklärung unter anderem darauf zurück, dass Großgläubiger vermehrt Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. „Schätzungen zufolge wird etwa ein Drittel des gesamten Auftragsvolumens über Inkassounternehmen abgewickelt“, erklärte sie. Eine weitere Ursache sei der Anstieg der Verfahren zur Restschuldbefreiung. Außerdem würden öffentlich-rechtliche Gläubiger wie gesetzliche Krankenkassen verstärkt Vollstreckungsaufträge an die Zollbehörden übergeben.
Die Ministerialdirektorin wies darauf hin, dass die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg ein hohes Pensum leisten - selbst wenn das Geschäftsaufkommen abnehme. „Durchschnittlich sind sie im Jahr 2011 zu 117,9 Prozent ausgelastet gewesen, was mehr ist als in vielen anderen Bundesländern“, sagte Limperg: „Das ist umso bemerkenswerter, als die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine anspruchsvolle und oftmals schwierige Tätigkeit ausüben.“
In Baden-Württemberg waren im Jahr 2011 insgesamt 569 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg