Bundesrat

Steuerbetrug darf sich für Banken nicht lohnen

Um gegen ein auf Steuerhinterziehung abzielendes Geschäftsgebaren von Banken vorzugehen, bringt Baden-Württemberg mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein.

"Offensichtlich gibt es Banken mit der gängigen Praxis, solventen Kunden dabei zu helfen, Steuern zu hinterziehen. Gerade ein professionell eingefädelter Steuerbetrug ist ein Vergehen. Banken, die dieses Geschäftsmodell in ihrem Portfolio haben, müssen sich künftig warm anziehen“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin. „Auch für Banken darf sich Hilfe zum Steuerbetrug nicht lohnen.“

Um dieser Mentalität in Teilen des Bankensektors beizukommen, bringe Baden-Württemberg mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (TOP 100) in den Bundesrat ein. Durch Änderungen des Kreditwesengesetzes solle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegen solche Banken einschreiten können, bei denen sich Steuerstraftaten häufen.

Das Gesetz richte sich gegen die „Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell“. Anders als bisher sei damit ein Vorgehen gegen die Bank selbst möglich, bisher können nur einzelne Mitarbeiter der Banken strafrechtlich belangt werden. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen könnten von der Schließung von Zweigstellen bis hin zum Entzug der Banklizenz führen.

Erarbeitet hatte den Gesetzentwurf das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Mit dem vorgelegten Gesetzesantrag wird es möglich, gegen ein auf Steuerhinterziehung abzielendes Geschäftsgebaren von Banken konsequent vorzugehen. Minister Nils Schmid rechnet mit Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden: „Die Höhe ist allerdings noch nicht bezifferbar. Die zusätzlichen Befugnisse der BaFin gegenüber Finanzinstituten werden eine abschreckende Wirkung entfalten. Wenn sogar der Lizenzentzug droht, werden Banken ihre Mitarbeiter in eigenem Interesse davon abhalten, Beihilfe oder Anstiftung zu Steuerdelikten zu begehen."

Beantragt ist eine sofortige Sachentscheidung am Freitag im Bundesrat über die Frage der Einbringung in den Bundestag.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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