Die Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen sollen künftig transparenter werden. Der Ministerrat hat dazu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, die Anhörung durchzuführen.
"Schulkonferenz und Schulträger sollen künftig bei der Besetzung von Schulleiterstellen frühzeitig und umfassend beteiligt werden. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer größeren Beteiligung vor Ort“, erklärte Kultusminister Andreas Stoch.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung geben Schulkonferenz und Schulträger am Ende des Auswahlprozesses einen Besetzungsvorschlag ab, ohne jedoch zuvor am Auswahlverfahren beteiligt zu sein. Künftig soll eine vierköpfige Auswahlkommission gebildet werden, die aus zwei Vertretern der Schulaufsicht und jeweils einem Vertreter des Schulträgers und der Schulkonferenz besteht. Alle vier Mitglieder sind am gesamten Auswahlprozess beteiligt und können nach jedem Verfahrensschritt Stellung nehmen. Nach Abschluss des Verfahrens stimmt die Kommission über die Besetzung der Schulleiterstelle ab, wobei das Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht gewahrt bleibt. Schulkonferenz und Schulträger werden über den Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission und von ihren Gremienvertretern über die im Verfahren gewonnenen Eindrücke informiert und geben anschließend ihr Votum wie bisher ab. Die Stellenbesetzungen sollen so transparenter und für die Gremien nachvollziehbarer ablaufen. Das Ministerium hofft auch, auf diese Weise Schulleiterstellen noch stärker als bisher im Einvernehmen mit den Gremien vornehmen zu können.
Die Landesregierung will auch Schülervertreter der Schulkonferenz nicht länger von den Beratungen zur Besetzung der Schulleiterstelle ausschließen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Kultusministerium nehme den Wunsch der Gremien nach einer stärkeren Beteiligung sehr ernst und gehe mit dieser Novellierung an die Grenze des rechtlich Machbaren, erklärte Stoch. Das Beamtenrecht schreibe zwingend vor, dass der Status der Bewerber und die bisher gezeigten dienstlichen Leistungen bei der Auswahlentscheidung angemessen berücksichtigt werden. Das Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht über die Stellenbesetzung stelle sicher, dass der Grundsatz der Bestenauslese gewahrt bleibt. "Mit dieser Lösung ist uns der Spagat geglückt, zum einen die Rechte der Bewerberinnen und Bewerber zu wahren und zum anderen dem berechtigten Wunsch der Gremien zu entsprechen, stärker am Auswahlverfahren beteiligt zu werden", resümierte Stoch.