Pflege

Personaleinsatz in Heimen neu geregelt

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.

Das Sozialministerium hat die Anforderungen für den Personaleinsatz in Pflegeheimen neu geregelt. Die neue Personalverordnung macht auch Vorgaben für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich um Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung kümmern.

Nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter ermöglicht die neue Vorschrift einen flexibleren Personaleinsatz, ohne dass die Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigt wird.

So bleibe das Grundmodell des neuen Wohn-, Teilhabe-, und Pflegegesetzes des Landes (WTPG) zwar bestehen, wonach fünfzig Prozent der Beschäftigten für pflegende und sozial betreuende Tätigkeiten Fachkräfte sein müssen. Wenn im Kernbereich der Pflege aber tatsächlich Pflegefachkräfte eingesetzt werden und dazu in geringem Umfang andere Fachkräfte, wie z.B. Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Pädagogen, Sozialarbeiter und Sprachtherapeuten, dann könne die Quote der Pflegefachkräfte von fünfzig Prozent künftig unterschritten werden. Sie dürfe grundsätzlich aber nicht unter vierzig Prozent fallen.

Sozialministerin Altpeter: „Mit der neuen Personalverordnung für stationäre Einrichtungen legen wir den Grundstein für moderne Personalkonzepte und sichern zugleich die hohe fachliche Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner!“

Präsenzzeiten neu gestaltet

Neue Vorgaben gibt es nach den Worten von Ministerin Altpeter auch für die Präsenzzeiten von Pflegefachkräften. Im Tagesdienst sieht die neue Personalverordnung demnach den Einsatz von einer Pflegefachkraft je 30 Bewohnerin-nen und Bewohner vor. Dieser Schlüssel müsse jedoch nur im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. Eine Pflegefachkraft dürfe sich nun z.B. in „Ruhezeiten“ um mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern, wenn zu anderen Tageszeiten, wo im Heim mehr Unterstützungs- und Pflegebedarf gebraucht wird, der Einsatz von Pflegefachkräften wieder aufgestockt wird.

Ein weiterer wichtiger Teil des Regelungswerks zielt nach den Worten von Ministerin Altpeter darauf ab, eine gute pflegerische Versorgung von alten, oftmals hilflosen Menschen während der Nachtschicht sicherzustellen. Für jeweils vierzig Bewohnerinnen und Bewohner muss mindestens eine Pflegefachkraft bei Nacht da sein. Wo mehr Personen betreut werden müssen, können neben den Pflegefachkräften zur Hälfte auch andere Fachkräfte oder Assistenzkräfte eingesetzt werden. Dies sind z.B. Dorfhelfer, Heimerzieher, Gerontologen, Heilerzieher, Sozialarbeiter (Fachkräfte) oder Alltagsbetreuer, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (Assistenzkräfte).

Pflegeberufe attraktiver machen

Weitere Neuerungen sollen dazu beitragen, dass Pflegeberufe attraktiver werden und die Träger auch die dringend benötigten Fachkräfte ausbilden. So werden die Einrichtungen Altpeter zufolge verpflichtet, den Beschäftigten die Teilnahme an berufsbegleitender Fortbildung zu ermöglichen. „Mit der Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten wird der berufliche Aufstieg gefördert.“

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