Schule

Zusätzliche inklusive Bildungsangebote an den Schulen

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)

Das Kultusministerium und die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg haben eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern in inklusiven Bildungsangeboten unterzeichnet.

Ministerialdirektor Manfred Stehle und Andreas Büchler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg (AGFS), haben eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern in inklusiven Bildungsangeboten unterzeichnet. „Mit der Rahmenvereinbarung stärken wir die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Schulen“, betonte Ministerialdirektor Manfred Stehle.

Stärkere Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Schulen

Die Rahmenvereinbarung ermöglicht, dass Lehrerinnen und Lehrer von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft an öffentlichen allgemeinen Schulen Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot unterrichten können. Damit werden zusätzliche inklusive Bildungsangebote an öffentlichen Schulen ermöglicht. Das Land erstattet den freien Trägern die Personalkosten. Zusätzlich erhalten die freien Träger einen pauschalen Zuschlag von 15 Prozent des Erstattungsbetrags. Dies trägt dem Mehraufwand Rechnung, welcher den freien Trägern entsteht, wenn ihre Lehrkräfte an öffentlichen Schulen eingesetzt werden.

Von den 577 Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die es aktuell in Baden-Württemberg gibt, befinden sich 422 in öffentlicher und 155 in freier Trägerschaft. Die SBBZ gingen aus den ehemaligen Sonderschulen hervor. Neben den Angeboten für die Schülerinnen und Schüler an den SBBZ beraten und unterstützen die SBBZ verstärkt auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion.

Seit diesem Schuljahr können Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder an einem SBBZ lernen soll. Voraussetzung hierfür war eine Änderung des Schulgesetzes, die der Landtag von Baden-Württemberg am 15. Juli 2015 beschlossen hat. Mit der Gesetzesänderung wurde die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule abgeschafft und ein Elternwahlrecht eingeführt.

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