Energiewende

Planungskarten für Windkraftanlagen veröffentlicht

Windrad (Foto: dpa)

„Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein für die Energiewende und die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft. Bei der Standortwahl gilt es, die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes mit den technischen Anforderungen der Anlagen in Einklang zu bringen. Die jetzt vorliegenden Karten schaffen Transparenz für alle Beteiligten und sind ein weiteres wichtiges Planungsinstrument und die Grundlage für einen erfolgreichen nachhaltigen Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg“, sagten der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Franz Untersteller, und der für den Natur- und Artenschutz zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der Veröffentlichung der Planungskarten für Windkraftanlagen. Diese sind ab sofort auf den Internetseiten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) öffentlich zugänglich. Die Kartendarstellungen der LUBW geben erstmals einen schnellen und umfassenden Überblick über potentiell geeignete Windkraftstandorte unter Berücksichtigung naturschutz - und forstrechtlicher Schutzgüter. Die Karten der FVA präzisieren diese für waldspezifische Themen - beispielsweise Schutzgebiete sowie Lebensräume und Vorkommen des Auerhuhns.
 
„Mit dem im Mai beschlossenen neuen Landesplanungsgesetz und dem Windenergieerlass haben wir die Grundlagen geschaffen, um bis zum Jahr 2020 rund zehn Prozent des Stroms im Land naturverträglich aus Windenergie bereitstellen zu können“, betonte Untersteller. Neben der notwendigen Windhöffigkeit ist die Standortwahl von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig. Bonde : „Unsere Karten ermöglichen einen schnellen Überblick über die beim Ausbau der Windenergie zu beachtenden naturschutz - und forstrechtlichen Schutzgüter. So kann bereits zu einem frühen Zeitpunkt überprüft werden, auf welchen Flächen der notwendige Ausbau der Windkraftnutzung unter Berücksichtigung bestehender Natur- oder Waldschutzbelange vorangebracht werden kann.“ Die Karten würden die fachkundige vertiefte Prüfung und Beurteilung der einzelnen Standorte im Rahmen des erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens allerdings nicht ersetzen, so der Naturschutzminister weiter.
 
Die nunmehr von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg veröffentlichten Planungskarten erlauben es Planern und Kommunen, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern, sich anhand eines zoombaren Kartenviewers landesweit einen raschen Überblick über konkrete Flächen zu verschaffen. So können einerseits Bereiche identifiziert werden, in denen Windenergieanlagen vorbehaltlich der erforderlichen Prüfungsschritte grundsätzlich möglich sind. Andererseits ist erkennbar, wo naturschutz- und forstrechtliche Belange besonders zu berücksichtigen sind. Die Karten ermöglichen es, bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Planungsverfahren eine Feinsteuerung vorzunehmen, um den Ausbau der Windenergie mit den Anforderungen nach Forst- und Naturschutzrecht in Einklang zu bringen und mögliche Konflikte zu minimieren. Sie stellen damit ein nützliches Werkzeug dar, mit dem die Planungssicherheit für alle Beteiligten erheblich verbessert werden kann.
 
Der Landesbetrieb ForstBW und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) haben ergänzend dazu spezielle Kartengrundlagen für Windenergieanlagen im Wald erarbeitet. Die Standorteignung für Windenergieanlagen wurde für die gesamte Waldfläche Baden-Württembergs ausgewertet. Die windhöffigen Standorte wurden nach den Ausschluss- und Prüfkriterien des Windenergieerlasses bewertet. In den Karten werden windhöffige Waldstandorte unter Berücksichtigung der Lebensräume für das streng geschützte Auerhuhn oder bestehende Schutzgebiete dargestellt.
 
Zukünftige Erkenntnisse beispielsweise zu Artenvorkommen wie dem Rotmilan werden sukzessive in die Karten eingepflegt. 

Weitere Informationen:

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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