Bildung

Pädagogik trifft Medizin

„Das Kind wird in seiner Ganzheit in den Blick genommen, das ist das Erfolgsgeheimnis der Einschulungsuntersuchung. Gesundheitsämter, Schulen, Kindergärten und Eltern arbeiten Hand in Hand“, betonte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg auf dem Fachtag „Pädagogik trifft Medizin – Medizin trifft Pädagogik“ im Haus der Wirtschaft in Stuttgart.

Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die die Untersuchungen in ihren örtlichen Zuständigkeiten auf medizinischer Seite durchführen, sowie auf der schulischen Seite an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kooperation Kindergarten-Grundschule. Die gemeinsame Veranstaltung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums will Möglichkeiten zum fachlichen Austausch sowie Impulse zu den aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Kooperation Kindergarten-Grundschule-Gesundheitsamt geben. „Die baden-württembergische Einschulungsuntersuchung war und ist ein medizinischer und ein pädagogischer Meilenstein. Das sollten wir immer wieder buchstabieren, gerade in diesen Zeiten, in denen die Einschulungsuntersuchung mit den Kindern, die auf der Flucht zu uns gekommen sind, eine weitere Bedeutung bekommen hat“, betont die Staatssekretärin.

Einschulungsuntersuchung im Überblick

Das Sozialministerium verfolgt mit der Einschulungsuntersuchung einen sozialmedizinischen Ansatz. Ziel ist, gesundheitliche Einschränkungen für die Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren im Zusammenhang mit ihrer Schulfähigkeit zu erkennen. Stellen die Ärztinnen und Ärzte fest, dass die Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht gefährdet ist, werden Fördermaßnahmen eingeleitet, die in den Kindertageseinrichtungen, in Schulkindergärten, in Grundschulförderklassen und in Schulen umgesetzt werden. Für eine vorzeitige Aufnahme oder Zurückstellung von Kindern spielt die Sicht der Mediziner ebenfalls eine Rolle. Schulleitungen ziehen zu dieser Entscheidung immer wieder Gutachten der örtlichen Gesundheitsämter heran.

Die Einschulungsuntersuchung umfasst in einer Basisuntersuchung bei allen Kindern die Sprachkompetenz, die Motorik, das Hör- und Sehvermögen sowie Körpergröße und Gewicht. Gibt es Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen, so wird ein zweiter Schritt notwendig. Diese Kinder werden eingehender mit dem Sprachentwicklungstest für Drei-bis Fünfjährige (SETK 3-5) untersucht. Dieser standardisierte Test ist wissenschaftlich als Verfahren der Sprachstandsdiagnose anerkannt und auch zur Diagnose der Kinder mit einem Zweitspracherwerb geeignet. Die  auf diesen Ergebnissen basierende Sprachförderung im Kindergarten ist für diese Kinder hinsichtlich des Schuleintritts besonders wichtig. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Information und Beratung der Sorgeberechtigten und – falls von den Eltern erwünscht – der pädagogischen Fachkräfte. Die ärztliche Bewertung wird nach verschiedenen Bereichen der Sprachentwicklung (Sprachverstehen, Sprachproduktion, Sprachgedächtnis) dokumentiert und erläutert. Die Teilnahme an diesem zweiten Schritt der Einschulungsuntersuchung kann auch von der Schule bzw. der für die Kooperation zuständigen Lehrkraft oder der pädagogischen Fachkraft des Kindergartens und auch von den Eltern empfohlen werden.

Der Fachtag greift die aktuelle Herausforderung der Flüchtlingsintegration aus der Praxis auf. Das Sozialministerium referiert etwa über die aktuelle Vorgehensweise in der Einschulungsuntersuchung bei Flüchtlingskindern. In einem Vortrag gibt das Landesgesundheitsamt Hinweise zur fachgerechten Dokumentation bei der Erhebung von Kindern im Flüchtlings- bzw. Asylbewerberstatus. Der Caritasverband Karlsruhe e.V. informiert über die Beratungsarbeit in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. 

Die verpflichtenden Untersuchungen für Kinder 24 bis 15 Monaten vor der Einschulung (Schritt 1) sowie ca. drei Monate vor der Einschulung (Schritt 2) werden von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport durchgeführt. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung von 2011 und in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung von 2008 dargestellt.

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