Klimawandel

Neue Antragsphase des Förderprogramms KLIMOPASS startet

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.

Die neue Antragsphase des Förderprogramms KLIMOPASS ist gestartet. Es unterstützt insbesondere Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. Oktober 2022 eine neue An­tragsphase für das Förderprogramm Klimawandel und modellhafte Anpassung (KLIMOPASS) zur Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen gestartet. Kommunen sowie kleinere und mittlere Un­ternehmen im Land können ihre Förderanträge wieder bei der L-Bank stellen. Das Umweltministerium stellt jährlich 500.000 Euro für neue Förderprojekte zur Verfügung.

Auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten

„Der Klimawandel ist unbestreitbar Realität und auch bei uns in Baden-Württemberg angekommen. Wir spüren das mit immer häufigeren Hitzewellen, Trockenperioden aber auch Starkregenereignissen. Besonders deutlich wurde das in diesem Sommer: mit 20,3 Grad Celsius Durchschnittstemperatur haben wir in diesem Jahr in Baden-Württemberg den zweitwärmsten August nach 2003 erlebt“, hob Umweltministerin Thekla Walker in Stuttgart hervor.

Deshalb sei es wichtig, ambitionierte Maßnahmen gegen die Erderhitzung zu ergreifen und schädliche Treibhausgasemissionen zu senken. „Gleichzeitig müssen wir uns aber auch auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten. Denn nur so können wir Schäden und Kosten des Klimawandels in Grenzen halten. Kommu­nen, aber auch kleinere und mittlere Unternehmen sind hierbei wichtige Mitstreiter, deren Einsatz wir mit unserem Förderprogramm KLIMOPASS nun wieder unterstützen“, ergänzte Walker.

Neuerungen im Förderprogramm KLIMOPASS

Mit der neuen Antragsphase haben sich auch folgende Neuerungen am Förder­programm ergeben:

  • Um als Kommune am Förderprogramm KLIMOPASS teilnehmen zu können, ist ein Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Voraussetzung. Eine Aus­nahme gilt beim Modul A (Beratung) des Förderprogramms.
  • Die bisher im Programm vorgesehene Förderung von investiven Hitzemaß­nahme in Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wird durch die Förderrichtlinie des Bundes „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ abgelöst. Dieses Förderprogramm soll über die kommenden Jahre fortge­führt und verstetigt werden. Eine Doppelförderung wird damit vermieden.

Förderprogramm KLIMOPASS

Das Förderprogramm KLIMOPASS des Umweltministeriums unterstützt insbesondere Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpas­sung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaß­nahmen.

Dabei richtet sich das Förderprogramm KLIMOPASS an Kommunen, Land­kreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeinde­verwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: KLIMOPASS

L-Bank: Klimopass

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