Arbeit

Modellprojekt "Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer" erfolgreich gestartet

Das bundesweit einzigartige Modellprojekt „Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) der Landesregierung stößt bei den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg auf außergewöhnlich breite Unterstützung. 40 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise beteiligen sich an dem auf drei Jahre angelegten Projekt, mit dem langzeitarbeitslose Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden sollen. Es ist das erklärte Ziel von Sozialministerin Katrin Altpeter, die Arbeitsplätze vor allem in der Privatwirtschaft zu schaffen. Deshalb werden zunächst zwei Drittel der neuen Arbeitsplätze für ehemals Langzeitarbeitslose bei Arbeitgebern in der freien Wirtschaft gefördert, erklärte die Sozialministerin anlässlich der Vertragsunterzeichnung mit den teilnehmenden Kreisen. Mit knapp 4 Mio. Euro Förderung im ersten Jahr ermöglicht das Land den für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständigen Kreisen die Schaffung von landesweit 562 Arbeitsverhältnissen. „Die große Beteiligung zeigt, dass die Stadt- und Landkreise von unserem Ansatz, das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig in den Griff zu bekommen, überzeugt sind“, sagte Ministerin Altpeter.

Ursprünglich sollte das Modellprojekt als einer von fünf Bausteinen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ bereits im Frühjahr des Jahres starten. Grund für die Verzögerung waren auch schwierige Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Bund, der für das SGB II zuständig ist, unterstützt das Passiv-Aktiv-Transfermodell nicht. Entsprechende Modellvorhaben werden deshalb besonders kritisch begleitet.

Altpeter: „Wir brauchen in Deutschland eine Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II zur Integration Langzeitarbeitsloser. Mein Ziel ist es, die Aufnahme von Arbeit zu finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit. Und genau das ermöglichen wir mit dem Passiv-Aktiv-Transfer.“

„Passive“ Arbeitslosenunterstützung wird „aktiviert“

 Mit dem Modellprojekt erprobt die Landesregierung erstmals eine Form des von verschiedenen Arbeitsmarktakteuren geforderten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT). Dabei soll die bislang („passive“) Unterstützung von Arbeitslosen zum Lebensunterhalt (nämlich das Arbeitslosengeld II) dadurch „aktiviert“ werden, dass sie als „Zuschuss“ für einen Arbeitsplatz gezahlt wird. Über den PAT sollen Mittel, die normalerweise als Regelbedarf (vom Bund) und Kosten der Unterkunft und Heizung (von den Stadt- und Landkreisen) an die Langzeitarbeitslosen bezahlt werden („passive Leistungen“) zugunsten der Förderung von Beschäftigung und der sozialpädagogischen Betreuung eingesetzt werden. Sie werden „aktiviert“ – und zwar ergänzend zu den zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln des Jobcenters aus dem Bundeshaushalt.

Ziel der Landesregierung ist es, den PAT in Zukunft über Gesetzesänderungen bundesweit zu ermöglichen.

Innovativer Ansatz: Anreize für freie Wirtschaft

 Ein innovativer Ansatz des Konzepts ist der Versuch, Arbeitsplätze überwiegend bei Arbeitgebern der Privatwirtschaft zu platzieren. Dafür wurde ein attraktives Förderpaket geschnürt, das die Arbeitgeber über die Jobcenter beantragen können. Dazu gehören ein individueller Beschäftigungszuschuss vom Jobcenter aus Bundesmitteln (sog. Eingliederungsmittel), ein pauschaler Zuschuss von monatlich 400 € pro Arbeitsplatz sowie eine mit monatlich 300 € pro gefördertem Beschäftigungsverhältnis finanzierte sozialpädagogischenBetreuungsfachkraft. Diese Förderungen werden von den Stadt-und Landkreisen gemeinsam mit dem Land finanziert.

Altpeter: „Mit dem Modellprojekt schaffen wir Anreize für Arbeitgeber, besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigungschance auf dem freien Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen zu ermöglichen.“

Damit grenzt sich Baden-Württemberg deutlich von Förderprogrammen anderer Bundesländer ab, bei denen häufig nur kommunale Arbeitsplätze gefördert wurden.

Interessierte Arbeitgeber können sich für die Antragstellung an das für sie zuständige Jobcenter wenden.

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