Gesundheit

Untersuchung soll Defizite beim Nichtraucherschutz aufzeigen

Katrin Altpeter - Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Gesundheitsministerin Katrin Altpeter hat eine landesweite Untersuchung zum Nichtraucherschutz in Auftrag gegeben, um Defizite beim Vollzug der gesetzlichen Vorgaben aufzudecken. Ziel ist es, den Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg auf Grund der gewonnen Erkenntnisse konsequent weiterzuentwickeln.

Die Untersuchung läuft bereits seit dem 1. Juni bis zum 30. November 2013, erste Ergebnisse liegen zu Beginn des kommenden Jahres vor. „Immer wieder erreichen uns Informationen aus der Bevölkerung, wonach das Nichtraucherschutzgesetz nicht überall lückenlos durchgeführt wird. Mir geht es darum herausfinden, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes tatsächlich bestehen und was wir verbessern können, damit es in Baden-Württemberg einen konsequenten Nichtraucherschutz gibt“, sagte Altpeter.

Für die Abfrage wurde ein Fragebogen mit mehr als 20 Fragen entwickelt. Er richtet sich an die Kommunen, die als untere Verwaltungsbehörden für den Vollzug des Gesetzes und als Ortspolizeibehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Abgefragt wird beispielsweise, ob das Rauchverbot im Gastgewerbe überall umgesetzt wurde, ob es bei der Einrichtung von so genannten Raucherräumen zu Schwierigkeiten kam oder in wie vielen Fällen gegen das Rauchverbot in Gaststätten verstoßen wurde. Weitere Fragen zielen darauf, wie viele Gaststätten als so genannte Raucherlokale firmieren und auf die Kontrollen vor Ort. Gefragt wird zum Beispiel, welche Organisationseinheit die Kontrollen durchführt, wie viele Personen dafür eingesetzt werden, ob die Kontrollen anlassbezogen oder regelmäßig auch ohne konkreten Anlass durchgeführt werden und ob bzw. welche Auflagen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes erteilt wurden.

Besonders wichtig war der Gesundheitsministerin, dass die Abfrage zum Vollzug des Landesnichtrauchergesetzes landesweit und flächendeckend durchgeführt wird. Stichproben-Erhebungen wie die am Mittwoch in Stuttgart vorgestellte Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums lieferten jedoch ergänzend wertvolle Hinweise darauf, wo es noch hake. „Die Ergebnisse des Krebsforschungszentrums werden deshalb in unsere weiteren Überlegungen einfließen“, so die Ministerin.

Zigarettenkonsum stellt in Deutschland nach wie vor das bedeutendste einzelne vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Schätzungen zufolge sterben jährlich 110.000 Menschen infolge des Rauchens. Nach einer Studie der Universität Münster kommen zudem jährlich 3.300 Nichtraucher durch die Folgen des Passivrauchens zu Tode.

Baden-Württemberg hat 2007 entschieden, Nichtraucher und vor allem Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen und ein Landesnichtraucherschutzgesetz erlassen. Heute gilt im Land generelle Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Jugendhäusern sowie in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. Kinder und Jugendliche sollen besonders vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden. Deshalb ist das Rauchen in Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht nur in den Innenräumen, sondern auch in den Außenbereichen der Gebäude verboten. Für Gaststätten gelten spezielle Regelungen.

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