Stuttgart 21

Land beteiligt sich nicht an Mehrkosten für Stuttgart 21

v.l.n.r.: Regierungssprecher Rudi Hoogvliet, LPK-Vorsitzender Joachim Rüeck, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid bei der Regierungspressekonferenz am 13.09.2011 im Landtag

Die Landesregierung hat heute einstimmig beschlossen: „Für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 wurde in der Finanzierungsvereinbarung eine Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro festgelegt. Wird dieser Kostendeckel überschritten, beteiligt sich das Land nicht an Mehrkosten.“ Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid hoben hervor, dass die Landesregierung angesichts der vielen offenen Fragen und des sich daraus ergebenden Kostenrisikos im Hinblick auf das Wohl des Landes die Pflicht habe, frühzeitig – noch vor dem eigentlichen Baubeginn – unmissverständlich festzustellen, dass sich das Land, wie offensichtlich auch der Bund, nicht an Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen werde.

„Aus Sicht der Landesregierung kann ein Überschreiten der vereinbarten Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro nicht ausgeschlossen werden“, fuhr Kretschmann fort. Träger des Verkehrsprojekts Stuttgart 21 sei die Deutsche Bahn. Ihr ausschließlich oblägen Planung und  Ausführung des Projekts. Der Beitrag des Landes zum Verkehrsprojekt Stuttgart 21 beschränke sich hingegen auf die Erbringung der Finanzierung in Höhe von insgesamt 824 Millionen Euro. Kretschmann: „Angesichts dieser Sachlage haftet dem Projekt Stuttgart 21 in Bezug auf eine mögliche Kenntnis oder Einschätzung der Projekt- und Kostenrisiken ein gewisses Ungleichgewicht an, weil ein direkter Einblick in Kostenrisiken durch die anderen Projektpartner nicht möglich ist. Es ist nicht akzeptabel, dass die Deutsche Bahn trotz der Hinweise auf eine mögliche Kostenüberschreitung, die ja sogar aus dem eigenen Haus kommen, bis heute – trotz mehrfacher nachdrücklicher Aufforderung der Landesregierung – keinen aktuellen und überprüfbaren Kostenstand des Projekts vorgelegt hat.“

Deutsche Bahn handelt auf alleiniges Risiko

Weil sich auch weder aus der Projektförderpflicht im Allgemeinen noch aus der so genannten Sprechklausel im Besonderen eine Verpflichtung des Landes zur Beteiligung an Mehrkosten herleiten lasse, handele die Deutsche Bahn bei der weiteren Durchführung von Stuttgart 21 auf alleiniges Risiko, erklärten Kretschmann und Schmid abschließend.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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