Kultusminister Andreas Stoch will die Schulen beim Unterricht von Zuwanderern und Flüchtlingen angesichts des zunehmenden Bedarfs schnell unterstützen. Er stellt deshalb kurzfristig 200 zusätzliche Deputate für das kommende Schuljahr zur Verfügung und will diese Verbesserung auch für die Zeit danach absichern.
Zudem werden die Vorbereitungsklassen künftig auch an Realschulen und Gymnasien für Kinder und Jugendliche mit einem entsprechenden Leistungsniveau ermöglicht. "Wir müssen den Kindern der Zuwanderer an den Schulen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen. Nur dann werden sie in unserer Gesellschaft richtig ankommen und beste Chancen für die Zukunft erhalten", erklärte Stoch.
Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass die Zahl an Flüchtlingen, Asylbewerbern und Zuwanderern stark zugenommen hat. Die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe ist im März von 18.000 Flüchtlingen ausgegangen. Inzwischen wurde die Zahl im Juni auf 23.000 erhöht. Die zusätzlichen Lehrerstellen werden in Vorbereitungsklassen (VKL) und Vorbereitungskursen an allen allgemein bildenden Schulen, auch an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen, eingesetzt. Die Vorbereitungsklassen unterstützen die neu eingewanderten Kinder und Jugendlichen dabei, möglichst schnell deutsch zu lernen. Damit werden der Übergang und die Integration in die regulären Klassen erleichtert.
Die bislang vorgesehene Mindestzahl von zehn Schülerinnen und Schülern für eine Vorbereitungsklasse wird zudem außer Kraft gesetzt, um den Schulen eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Das Ministerium geht davon aus, dass durch den derzeitigen starken Zuzug die Klassen aufgefüllt werden. Falls keine weiteren Klassen zusammengestellt werden können, sind auch Vorbereitungskurse ab vier Schülerinnen und Schülern möglich.
In den beruflichen Schulen werden die Vorbereitungsklassen als Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen geführt. Zusätzlich zum Pflichtunterricht können in den beruflichen Schulen gruppenbezogene Förderkurse zur Sprachförderung in Deutsch oder der beruflichen Fachsprache angeboten werden. Zudem ermöglicht das Ministerium, dass Förderkurse für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Problemlagen, etwa einer sehr geringen schulischen Vorbildung, Analphabetismus oder bei Unkenntnis der europäischen Schriftzeichen, gebildet werden können.
Finanziert werden die 200 Deputate im Gegenwert von 11,7 Millionen Euro durch bislang gesperrte Lehrerstellen. Das Finanzministerium hat diesem Verfahren zugestimmt. Allerdings ist die Finanzierung damit lediglich für das kommende Schuljahr gesichert. Da der Bedarf aber auch danach weiter bestehen wird, soll dies im Gespräch mit dem Finanzministerium geklärt werden.
Zahl der Vorbereitungsklassen an öffentlichen Grundschulen
Bildungsgangübergreifende Vorbereitungsklassen aus GS- und WRS/HS- bzw. GMS-Schülern sind hier bei den Grundschulen gezählt.
Regierungsbezirke / Land | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 |
---|---|---|---|---|
RB Stuttgart | 219 | 261 | 269 | 273 |
RB Karlsruhe | 153 | 165 | 160 | 168 |
RB Freiburg | 83 | 102 | 103 | 102 |
RB Tübingen | 60 | 73 | 85 | 86 |
Land | 515 | 601 | 617 | 629 |
Zahl der Vorbereitungsklassen an öffentlichen Werkreal- /Hauptschulen
Bildungsgangübergreifende Vorbereitungsklassen aus GS- und WRS/HS-Schülern sind hier nicht berücksichtigt sondern bei den Grundschulen gezählt.
Regierungsbezirke / Land | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 |
---|---|---|---|---|
RB Stuttgart | 72 | 80 | 85 | 108 |
RB Karlsruhe | 48 | 49 | 54 | 57 |
RB Freiburg | 31 | 40 | 43 | 53 |
RB Tübingen | 27 | 31 | 33 | 41 |
Land | 178 | 200 | 215 | 259 |
Zahl der Vorbereitungsklassen an öffentlichen Gemeinschaftsschulen, Sekundarstufe I
Bildungsgangübergreifende Vorbereitungsklassen aus GS- und GMS-Schülern sind hier nicht berücksichtigt sondern bei den Grundschulen gezählt.
Regierungsbezirke / Land | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 |
---|---|---|---|---|
RB Stuttgart | - | - | 1 | 2 |
RB Karlsruhe | - | - | 0 | 0 |
RB Freiburg | - | - | 1 | 2 |
RB Tübingen | - | - | 0 | 2 |
Land | - | - | 2 | 6 |
Um die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu erleichtern, wurden den Schulen für diese Aufgabe mit besonderen pädagogischen Herausforderungen verschiedene Maßnahmen an die Hand gegeben. Richtschnur ist die volle schulische Integration aller Kinder und Jugendlichen. Alle Schulen sind gehalten, ein Sprachförderkonzept zu entwickeln, das neben einer gezielten Förderung eine differenzierte Sprachstandserhebung beinhaltet. Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder einem Förderbedarf in Deutsch die Klasse und Schulart besuchen sollen, die ihrem Alter und Leistung entsprechen.
Sollte dies pädagogisch nicht sinnvoll sein, ist es möglich, etwa Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf zu installieren.
Die Verwaltungsvorschrift "Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen" wird den neuen Bedingungen angepasst. Bisher gilt für die Vorbereitungsklassen:
- Klassenbildung ab 10 Schülerinnen und Schüler (vorab Sprachstandserhebung: Wortschatz, Satzbau, Ausdrucksfähigkeit und Leseverständnis); auch Einstiegsklasse für Kl. 1 möglich
- Ziel des Unterrichts: Erlernen der deutschen Sprache, des Fachwortschatzes, und schulischer Techniken und Arbeitsweisen. Er bereitet auf den Unterricht und die Integration in der Regelklasse vor.
- Wechsel in die Regelklasse ist flexibel und individuell; er ist unterjährig ausdrücklich vorzusehen (kann gestuft erfolgen mit sich erhöhenden Stundenanteilen in der Regelklasse je nach Zuwachs in der Sprachkompetenz), Probephasen.
- Fächer des musisch-ästhetischen und technischen Bereichs werden zusammen mit den Schülerinnen und Schüler der Regelklasse besucht.
- Das schulische Leben wird so gestaltet, dass gegenseitige Kontakte regelmäßig gepflegt werden können.
- Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist besonders wichtig.
- Vorbereitungsklassen können mit Zustimmung des Schulamts auch für Schülerinnen und Schüler benachbarter Schulbezirke eingerichtet werden.
- Für die Einrichtung einer Vorbereitungsklasse werden bei Bedarf der Grundschule bzw. Primarstufe an der Gemeinschaftsschule bis zu 18 Lehrerwochenstunden und für alle weiterführenden Schulen bis zu 25 Lehrerwochenstunden zugewiesen.
- Außerdem erhalten die Schulen je Vorbereitungsklasse eine Entlastungsstunde und Schulleitungen von Schulen mit erhöhtem Ausländeranteil zusätzliche Leitungszeit.
- An den Schulen ohne Vorbereitungsklasse kann für mindestens vier sprachförderbedürftige Schüler ein Vorbereitungskurs mit bis zu acht Wochenstunden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen organisiert werden. Darüber hinaus können alle Schulen im Rahmen des Ergänzungsbereichs zeitlich befristete Angebote zur Sprachförderung einrichten.
- An Berufsschulen bzw. im Berufsvorbereitungsjahr können zur sprachlichen Förderung von Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache besondere Klassen eingerichtet werden. An Fachklassen der Berufsschule kann erforderlichenfalls im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts ein Stützunterricht für Deutsch und Fachkunde angeboten werden.