„Das Schlichtungsgesetz konnte die Erwartungen nicht erfüllen. Die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverfahren insgesamt wie auch die Zahl der erfolgreichen Einigungen ist deutlich zu niedrig“, sagte Jusitzminister Rainer Stickelberger. Die obligatorische Schlichtung führe zu einer Verlängerung der Verfahren, sei teuer und werde von den Rechtssuchenden und der Anwaltschaft vielfach nur als lästige Hürde empfunden.
Nach gut zehn Jahren praktischer Erfahrung mit dem Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung sei es Zeit, Bilanz zu ziehen. Während im Jahr 2001 noch rund 3.000 Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung tatsächlich stattfanden, waren es im Jahr 2011 nur noch 1990. Davon kam es in lediglich 368 Fällen zu einer vom Gesetzgeber zur Vermeidung von Gerichtsverfahren angestrebten gütlichen Einigung. Die Einigungsquote liegt seit Jahren bei knapp 20 %.
„Angesichts dieser Entwicklungen möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Anwaltschaft das Schlichtungsverfahren nicht mehr zwingend vorschreiben. Dafür sind in vielen Fällen der Zeitverlust und die Kosten zu hoch.“
Abschließend stellte Stickelberger klar, dass eine gütliche Einigung nach wie vor die bevorzugte Form der Beendigung eines Rechtsstreits sei. Die Gerichtsbarkei-ten in Baden-Württemberg wiesen aber ohnehin eine im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hohe Vergleichsquote auf. Eine obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung sei daher nicht notwendig.
Das Justizministerium hat im 1. Quartal dieses Jahres die gerichtliche Praxis sowie die vier baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern und den Anwaltsverband Baden-Württemberg zu der Frage beteiligt, ob das Schlichtungsgesetz ganz oder teilweise aufgehoben werden soll. Der ganz überwiegende Teil der Befragten hat sich für eine Aufhebung des Schlichtungsgesetzes ausgesprochen.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg