Der Bundesrat kommt am Freitag zu seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Viele dieser Gesetze hat der Bundestag erst in der letzten Woche verabschiedet.
Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
Zu den prominentesten Themen zählt das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (TOP 44). Mit dem Gesetz wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015 eingeführt. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18, Auszubildende, Ehrenamtliche, Praktikanten und Langzeitarbeitslose. Es ist davon auszugehen, dass die Länder dem Gesetz mit großer Mehrheit zustimmen.
Von ebenso herausragender Bedeutung ist das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (TOP 49). Letzte Änderungen zum Reformpaket wurden an das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (TOP 48) angehängt. Im Zuge der umfangreichen Beratungen zu diesem Gesetzespaket konnten insbesondere an vier Punkten Verbesserungen erzielt werden (z.B. Wind an Land, Offshore-Wind, Grünstromvermarktung, Ausschreibungen), die auch für Baden-Württemberg von großer Bedeutung sind. Auch wenn zahlreiche andere Änderungswünsche der Länder keine Berücksichtigung fanden, ist nicht mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu rechnen. Danach würde das Gesetz am Freitag vom Bundesrat gebilligt. NRW regt eine begleitende Entschließung zum Reformpaket an, in der der Kompromiss grundsätzlich begrüßt wird und zudem einige ergänzende Maßnahmen zur Umsetzung des Reformvorhabens vorgeschlagen werden, u.a. ein begleitendes Monitoring. Ferner werden in der Entschließung einige Kritikpunkte dargelegt. Baden-Württemberg wird sich der Empfehlung der Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, anschließen. Das Votum zu der Entschließung aus NRW ist noch nicht endabgestimmt.
Umstritten ist nach wie vor das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (TOP 50). Das bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehaltene Vorhaben, soll den Ländern die Befugnis einräumen, die bundesgesetzliche Privilegierung der Windenergie durch bis zum 31.12.2015 zu verkündende Landesgesetze einzuschränken. Hierzu liegt der Länderkammer auch eine Empfehlung der Ausschüsse zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Mehrheit der Länder für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt.
Zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (TOP 6) sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz (TOP 46) liegen weder Empfehlungen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vor noch ist mit diesbezüglichen Länderanträgen zu rechnen. Insofern werden auch diese Gesetze die Länderkammer am Freitag passieren und nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Länderinitiativen
Auf der Tagesordnung der bevorstehenden Bundesratssitzung stehen vier Länderinitiativen, die Baden-Württemberg eingebracht hat bzw. an denen Baden-Württemberg beteiligt ist. Dazu zählt die Entschließung „Verlässliche, planbare und auskömmliche Finanzierung im Bundesfernstraßenbau". Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität im Straßenbauhaushalt sicherzustellen, u.a. durch ein Konzept für eine langfristige und zuverlässige Abwicklung von Infrastrukturprojekten. Bei mehrjährigen Maßnahmen soll generell eine überjährige Verwendung von Investitionsmitteln ermöglicht werden. Staatssekretärin Splett wird die Initiative am Freitag vorstellen. Danach wird die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Die Ausschussberatungen zur Entschließung zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans (TOP 9) sind inzwischen abgeschlossen. Im Kern geht es um die Forderung eines Bundespräventionsgesetzes sowie eines Nationalen Diabetesplans. Das Plenum wird am Freitag über das Fassen der Entschließung entscheiden.
Eine weitere von Baden-Württemberg miteingebrachte Initiative betrifft das Thema Fracking. Die Entschließung zum Umgang mit beabsichtigten Frackingmaßnahmen - Änderung des Bundesbergrechts (TOP 58) spricht sich für die Aufnahme eines Verbotstatbestands für das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen in das Bundesbergrecht aus. Diese Entschließung wird am Freitag im Plenum vorgestellt und neben drei anderen Vorlagen aus Niedersachen, die sich auf das Fracking beziehen, zur weiteren gemeinsamen Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Schließlich war Baden-Württemberg neben Niedersachsen und Hamburg maßgeblich beteiligt an der Erstellung der „Entschließung anlässlich des öffentliches Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA“ (TOP 55). In der inzwischen in den Bundesrat eingebrachten Vorlage wird dargelegt, warum Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und den USA für verzichtbar erachtet werden. Der Bundesrat soll sich nach dem Willen der antragstellenden Länder dafür einsetzen, dass bei Meinungsverschiedenheiten der reguläre - in demokratischen Staaten garantierte - Rechtsweg beschritten wird. Dadurch würden die Öffentlichkeit bei Schiedsstreitigkeiten und die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter garantiert. Es haben bereits weitere Länder Mitantragstellung signalisiert. Nach der Vorstellung im Plenum soll nach dem Antrag der beteiligten Länder sofort in der Sache entschieden werden.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund