„Die Neuregelung bei den Ganztagsgrundschulen schreitet voran: Mit der Änderung des Schulgesetzes wollen wir die Einrichtung von Ganztagsschulen zunächst an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen erleichtern und zugleich die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass hier auf pädagogischen Konzepten beruhende, rhythmisierte Ganztagsangebote entstehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nachdem der Ministerrat die Änderung des Schulgesetzes zur Anhörung freigegeben hatte.
Die Änderung des Schulgesetzes basiere auf einer gemeinsamen Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden. „Wir verbessern die Bildung im Land und sorgen gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf”, so Kretschmann. „Unsere Ganztagskonzeption bringt die Qualität der Grundschulen voran, ist gleichzeitig so flexibel, dass jede Kommune die für sie und die Eltern vor Ort jeweils beste Lösung auswählen kann und öffnet die Schulen noch stärker für außerschulische Partner“, ergänzte Kultusminister Andreas Stoch.
Die Landesregierung gehe davon aus, dass sich bis 2023 rund 70 Prozent der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen an dem Programm beteiligen. Dafür werde je nach Anträgen mit Kosten bis zu rund 158 Millionen Euro (147 Millionen für Grundschulen und 10,6 Millionen für die Grundstufen an Förderschulen) gerechnet, so der Kultusminister. Der Ausbau solle schrittweise erfolgen. Sollte die Zahl der Anträge das jährliche Finanzkontingent des Landes, das dafür zur Verfügung steht, übersteigen, erfolge eine Priorisierung, erklärte Stoch. Kriterien seien dabei vor allem das pädagogische Konzept, die räumliche Verteilung und die Verbindung einer Grundschule mit einer bereits bestehenden weiterführenden Ganztagsschule.
„Durch die Aufnahme der Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen im Schulgesetz verlieren diese den Charakter des Schulversuchs, wie von den Kommunen seit langem gewünscht“, betonte der Kultusminister. Die Angebote der Ganztagsschule seien grundsätzlich unentgeltlich. Für das Mittagessen sowie zusätzliche Angebote, die über das Ganztagsangebot hinausgehen, könne ein Entgelt verlangt werden. Für die Einrichtung einer Ganztagsschule müsse der Schulträger einen Antrag auf Basis des pädagogischen Konzepts der Schule stellen. Dafür sei eine Zustimmung der Schulkonferenz notwendig. „Alle bestehenden Ganztagsschulen haben Bestandschutz“, unterstrich der Kultusminister. Bereits zum kommenden Schuljahr 2014/15 sei es möglich, die Ganztagsschule für Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen nach neuem Konzept zu beantragen. Dieses Verfahren sehe zunächst eine Interessensbekundung bis zum 28. März 2014 beim zuständigen Staatlichen Schulamt vor. Die konkrete Antragstellung sei dann bis zum 30. April 2014 möglich.
Kommunen und Eltern haben die Wahl
Die Kommunen könnten zwischen zwei Formen der Ganztagsschule wählen: einer verbindlichen und einer Wahlform. Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil, bei der Wahlform können Eltern und Schüler entscheiden, ob sie am Ganztagsbetrieb teilnehmen oder nicht. Sollte eine Anmeldung erfolgen, so Minister Stoch, sei sie allerdings für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Darüber hinaus sei auch die Umsetzung für die Kommunen sehr flexibel. Das Ganztagsangebot könne je nach Wahl an drei oder an vier Tagen jeweils sieben oder acht Zeitstunden umfassen. Ministerpräsident Kretschmann: „Wir wollen es den Kommunen mit dieser flexiblen Lösung ermöglichen, die von den Eltern jeweils vor Ort benötigte und gewünschte Form zu nutzen, um möglichst viele Familien einbeziehen zu können. Die Landesregierung betrachte das Elternrecht als hohes und zu schützendes Gut. Wenn ein Kind keine verbindliche Ganztagsgrundschule besuchen solle, könne es auf Antrag der Eltern den Schulbezirk verlassen und an eine andere Grundschule gehen. Umgekehrt solle auch die Möglichkeit bestehen, in einen Schulbezirk mit Ganztagsgrundschule zu wechseln, sagte der Ministerpräsident.
„Die Ganztagsschule ist für die Landesregierung ein wesentlicher Schritt, um für die Bildungslaufbahn von Kindern und Jugendlichen eine bessere und kontinuierliche Entwicklung zu ermöglichen“, unterstrich der Kultusminister. Die Rhythmisierung des Schultags sei entscheidend für die Wirksamkeit ganztägigen Lernens. Rhythmisierung meine die gleichmäßige Verteilung und Verzahnung von Unterrichtsphasen und verbindlichen Ganztagsangeboten, etwa Bewegungs- und Aktiv-Pausen, Förderzeit für alle Schülerinnen und Schüler sowie weitere Module. Das Kultusministerium lasse den Schulen viel Spielraum für die Ausgestaltung ihres organisatorischen und pädagogischen Konzepts. Die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes stehe im Mittelpunkt. Dabei spiele das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen während der Schulzeit eine wichtige Rolle, so dass Hausaufgaben entfallen und durch Übungszeit im Rahmen des Ganztagsunterrichts ersetzt würden. „Die Schulen können den pädagogischen Gestaltungsraum nutzen, um bei ihrem Konzept die jeweilige Situation vor Ort, die Belange ihrer Schüler und ihr Schulprofil berücksichtigen zu können. Damit erhöhen wir nicht nur die individuelle Förderung für jeden Schüler, wir verbessern insgesamt die Qualität der Grundschulen im Land“, erklärte Stoch.
Auch Teilnahme kleinerer Grundschulen möglich
„Wesentliches Element des neuen Konzepts ist die Gruppenbildung, die auch klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen kann“, so Stoch. „Wir wollen es so insbesondere kleineren Schulen einfacher machen, einen Ganztagsbetrieb einzurichten.“ 25 Schülerinnen und Schüler, die in den Ganztagsbetrieb wollen, bilden rechnerisch eine Gruppe, die nächste Gruppe wird ab 29 Schülerinnen und Schülern begonnen. Dieses Prinzip mit der Zunahme von vier weiteren Teilnehmern setze sich fort: Die dritte Gruppe werde ab 54 Schülerinnen und Schülern bezuschusst, die vierte ab 79 Schülerinnen und Schülern und so weiter.
Die Zuweisungen der Lehrerwochenstunden werden – wie mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt – wie folgt geregelt:
Ganztagsangebot an der Schule | Lehrerwochenstunden-Zuweisung pro Gruppe |
3 Tage à 7 Zeitstunden | 6 |
3 Tage à 8 Zeitstunden | 9 |
4 Tage à 7 Zeitstunden | 8 |
4 Tage à 8 Zeitstunden | 12 |
Für die Mittagspause, die mit 60 Minuten angesetzt wird, gebe es folgende Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden: Der Schulträger sorgt für das Mittagessen an der Schule und für die Aufsicht über die Kinder im Speiseraum. Für die Aufsicht außerhalb des Speiseraums in der Mittagspause erhält das Land von kommunaler Seite einen finanziellen Ausgleich.
Schulen können außerschulische Partner besonders einbeziehen
„Es ist uns besonders wichtig, dass die Schulen mit außerschulischen Partnern kooperieren. Es wird daher erstmals möglich sein, bis zu 50 Prozent der Zuweisungen an Lehrerwochenstunden in Geldmittel umzuwandeln“, sagte Kultusminister Andreas Stoch. Die Schulleitungen hätten so Geldmittel zur Verfügung, um Angebote außerschulischer Partner zu finanzieren. Die Jugendstiftung Baden-Württemberg solle diese Ausstattung der Schulen mit Geldmitteln umsetzen und die Schulleiter bei den Kooperationen mit außerschulischen Partnern beraten.