Landwirtschaft

EU-Agrarfördermittel: Landesregierung muss 33-Millionen-Euro-Loch stopfen

„Mit den vorzeitig verteilten EU-Fördermitteln für die ländliche Entwicklung hat uns die schwarz-gelbe Landesregierung ein 33-Millionen-Euro-Loch hinterlassen. Nach wie vor unbegreiflich ist, dass die Vorgänger-Regierung am Ende ihrer Amtszeit bereits so viele Maßnahmen bewilligt hatte, dass das von Brüssel bereit gestellte Geld nicht mehr bis zum Ende der Förderperiode 2013 reicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (16. September) in Stuttgart. Aufgabe einer Landesregierung sei es, die Gelder gleichmäßig über die siebenjährige Förderperiode hinweg zu verteilen. „Aufgrund dieser Misswirtschaft können wir leider erst wieder in der nächsten Förderperiode ab 2014 neue Akzente setzen“, so Bonde.
 
„Um den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, haben wir in den vergangenen Wochen unter Hochdruck intensive Gespräche mit der EU-Kommission und den Bauernverbänden geführt“, führte Bonde weiter aus. Dabei sei es zwar gelungen, die Folgen für die Landwirte abzumildern, Einschnitte seien jedoch bedauerlicherweise unvermeidbar. In Absprache mit der EU-Kommission würden drei Fördermaßnahmen im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) in Baden-Württemberg, die voraussichtlich in der nächsten Förderperiode ab 2014 von Brüssel kaum noch genehmigt werden dürften, bereits jetzt von der Verlängerung ausgenommen: der Verzicht auf Wachstumsregler im Getreide, die Anwendung von Mulch - oder Direktsaat im Ackerbau sowie eine Maßnahme bei der extensiven Grünlandbewirtschaftung. Die anderen Grünlandmaßnahmen liefen weiter. Zudem habe die grün-rote Landesregierung in Brüssel erreicht, dass alle bestehenden fünfjährigen Agrarumweltverträge erfüllt würden. Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleibe bestehen, so der Minister. Allerdings könne hier die Förderung der Ackerflächen nach 2011 nicht mehr fortgesetzt werden.
 
„Die Europäische Kommission hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass die baden-württembergische Landesregierung einen Antrag auf Änderung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans (MEPL) zur Genehmigung in Brüssel vorlegen muss. Dem werden wir jetzt nachkommen“, teilte Bonde mit. Voraussetzung dafür sei nach der einschlägigen Verordnung zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER), dass der zuständige Begleitausschuss im Land zustimme. In ihm seien unter anderem die Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten, um die Programmplanung für den Ländlichen Raum mitzugestalten. Unter diesen Bedingungen bestehe zwischen Ministerium und EU-Kommission grundsätzlich Einvernehmen, dass möglichst viele MEKA-Maßnahmen verlängert werden sollten, so der Minister abschließend.
 
Die Einigung im Einzelnen:

Die grün-rote Landesregierung hat sich mit der EU-Kommission in Brüssel auf folgende Maßnahmen verständigt:

  1. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das heißt landwirtschaftliche Flächen, die schwer zu bewirtschaften sind, bleibt für Grünland und Ackerfutterflächen bestehen. Für Ackerflächen entfällt sie nach 2011.
  2. Alle bestehenden Agrarumwelt-Verträge im MEKA werden über die vereinbarte Laufzeit von 5 Jahren erfüllt. Ende 2011 bzw. Ende 2012 auslaufende MEKA-Verpflichtungen können von den Landwirten in bestehendem Umfang im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2012 bzw. 2013 um zwei Jahre bzw. ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Von der Verlängerung müssen nun die folgenden Fördertatbestände ausgenommen werden:
    a) Verzicht auf Wachstumsregler in Getreide
    b) Anwendung von Mulch - oder Direktsaat im Ackerbau sowie
    c) extensive Grünlandbewirtschaftung (Maßnahme N-B1, 50 Euro/ha).
  3. Landwirte, die auf ökologischen Landbau umstellen wollen, werden auch von 2012 bzw. 2013 an für die Dauer von fünf Jahren gefördert. Die Förderung der extensiven Nutzung der FFH Lebensraumtypen „Flachland- und Berg- Mähwiesen auf NATURA 2000-Flächen“ (N-G2) wird ebenfalls in 2012 und 2013 beantragt werden können. Bei beiden Fördermaßnahmen können Landwirte 2012 und 2013 neue MEKA-Verpflichtungen für fünf Jahre eingehen.

Landwirte, deren Mulchsaatverpflichtungen in 2011 enden, wurden bereits mit dem Versand der Anmeldeunterlagen für die Herbstmulchsaat 2011/2012 darüber infor­miert, dass auslaufende Verträge gegebenenfalls nicht mehr verlängert werden. Bereits erfolgte Anmeldungen für die Herbstmulchsaat sind daher nicht bindend.

 

Hintergrund

Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL) 2007 aufgelegt. Dieser Plan umfasst ein Gesamtfördervolumen von 676 Millionen Euro, die Baden-Württemberg für die Jahre 2007 bis 2013 von der EU zur Verfügung gestellt worden sind. Aufgabe einer Landesregierung ist es, dieses Geld maßnahmengenau auf die sieben Jahre gleichmäßig zu verteilen. Dabei sollte auch am Ende der EU-Förderperiode, nämlich 2012 und 2013, noch genügend Geld für die Ländlichen Räume zur Verfügung stehen.
 
Unter Schwarz-Gelb wurden jedoch bereits in den ersten Jahren der siebenjährigen EU-Förderperiode so viele Maßnahmen bewilligt, dass die zur Verfügung stehenden EU-Mittel schon weit vor dem Ende der Periode nahezu verbraucht sind. Jetzt muss die neue Landesregierung die entstandenen Lücken stopfen. Damit wird der Spielraum der Politik, was die Gestaltung und Neuausrichtung der laufenden Förderperiode angeht, leider fast „auf null“ reduziert.  
 
 
Konkret fehlen bei der Finanzierung für die Jahre 2012 und 2013:

  • bei der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 19 Millionen Euro. Durch die AZL sollen natürliche Benachteiligungen von landwirtschaftlichen Betrieben, die etwa durch Höhenlage, Hangneigung oder geringe Bodenqualität bedingt sind, ausgeglichen werden.
  • beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich ( MEKA) 14 Millionen Euro. Der MEKA ist ein zentrales Programm des Landes zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, das insbesondere den Erhalt der natürlichen Ressourcen, die Pflege der Kulturlandschaft und ein umweltbewusstes Betriebsmanagement zum Ziel hat.

 
Das bedeutet für die neue Landesregierung:

  • Zum einen: Es müssen über eine Anpassung der beiden Programme verteilt über die Jahre 2012 und 2013 etwa 33 Millionen Euro eingespart werden.
  • Zum anderen: Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Öffnung der Förderung des Ökolandbaus soll auf jeden Fall realisiert werden: Landwirte, die jetzt auf Ökolandbau umstellen, sollen auch 2012 und 2013 eine fünfjährige Förderung erhalten, um die bestehenden Marktchancen zu nutzen. Auch an der Bewirtschaftung von Natura-2000-Grünland hält Grün-Rot fest. Die alte Landesregierung hatte das MEKA-Programm geschlossen und für diese beiden Maßnahmen einen letztmaligen Einstieg in die Förderung auf 2011 begrenzt. Um die Vorhaben „Neueinstieg in Ökolandbau" und „Bewirtschaftung von FFH-Grünland“ zu ermöglichen, müssen zusätzlich etwa drei Millionen Euro finanziert werden.
  • Im Ergebnis sind insgesamt 36 Millionen Euro zu finanzieren. 

Weitere Informationen zu den Themen Agrarpolitik und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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