Reise

Die wichtigsten Reisetipps beim Abschluss einer Last-Minute-Reise, bei Reiseantritt und auf der Reise

„Auch in der Ferienzeit sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen. Wer beispielsweise einen Flug über das Internet bucht, hat das Recht zu Beginn über alle anfallenden Kosten informiert zu werden. In der Urlaubszeit sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Flugzeug oder der Bahn unterwegs. Verspätungen gehören leider oftmals dazu. Durch EU-Verordnungen stehen ihnen seit einigen Jahren Entschädigungen zu. Und sollte es vor Ort doch einmal zu einem Notfall kommen, gilt europaweit die Notrufnummer 112“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Samstag in Stuttgart mit Blick auf die Sommerferien im Land.

Die Reisezeit könne für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Vielzahl von Fragen verbunden sein, die häufig bereits bei der Reisebuchung auftauchten, so Bonde weiter. Der baden-württembergische Verbraucherminister beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reisen.   Worauf sollte ich bei Online-Buchungen und Bewertungsportalen achten? Nach Erhebungen von Stiftung Warentest nutzen fast 31 Millionen Deutsche das Internet für ihre Urlaubsplanung. Vor allem Last-Minute-Reisen werden häufig im Internet gebucht. Mehrere unabhängige Testinstitute und Fachzeitschriften haben bereits Online-Reisebüros unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass nicht immer alles reibungsfrei verläuft.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auf verschiedene Punkte achten: Bietet der Portalbetreiber eine kostenlose telefonische Hotline oder die Möglichkeit zur E-Mail-Kontaktaufnahme an? Wie hoch sind die Umbuchungs- oder Stornogebühren? Wie hoch ist die Gebühr für die Zahlungsabwicklung? Lauern möglicherweise versteckte Zusatzkosten beziehungsweise sind die Kosten eindeutig ausgewiesen?

Der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) hat die Rechte von Reisenden erst vergangene Woche gestärkt und entschieden, dass sich neben den Fluggesellschaften auch Reisevermittler an die seit dem Jahr 2008 geltende EU-Verordnung halten müssen. „Demnach müssen auch Reisevermittler Kosten für Zusatzleistungen zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben, Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein. Reisende müssen die Versicherung aktiv auswählen, wenn sie diese abschließen möchten“, erklärte Bonde.  

Auch Hotelbuchungen nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher direkt online vor. Laut Stiftung Warentest greifen rund sieben Millionen Menschen auf Informationen von Hotelbewertungsportalen zurück. „Um kein einseitiges Bild zu erhalten, sollten grundsätzlich bei mehreren Portalen Informationen über das Wunsch-Hotel abgefragt werden. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, wie viele Bewertungen abgegeben wurden, wie aktuell diese sind und wer die Bewertung abgegeben hat. Wer einen erholsamen Wellness-Urlaub plant, sollte zum Beispiel nicht unbedingt Bewertungen von Familien mit kleinen Kindern als Maßstab nehmen“, so der Verbraucherminister. Erinnere die Beschreibung an einen Reisekatalog, sei Skepsis angesagt. Einige Anbieter ließen individuelle Bewertungen erst nach Abschluss der Reise zu. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher echte Bewertungen erkennen. „Achten Sie außerdem auf eingestellte Fotos, diese sind oftmals aussagekräftiger als die Bewertungen“, so Bonde.  

Welche Rechte habe ich bei Verspätungen von Flugzeugen oder Zügen? Seit 2004 stehen allen Fluggästen in Europa auf Grundlage der EU-Fluggastrechte-Verordnung umfassende Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Flugverspätungen zu. Einen europaweit einheitlichen Verbraucherschutz gibt es seit 2007 auch für Bahnfahrer. Ob bei Zugverspätung, bei Ausfall oder auch bei Unfällen, im Bahnverkehr gelten einheitliche Entschädigungsregeln. Bei einer Verspätung von über eine Stunde erhalten Bahnreisende 25 Prozent, bei einer Verspätung von über zwei Stunden 50 Prozent des Kaufpreises für das Bahnticket direkt vom Unternehmen zurückerstattet. Bei Streitigkeiten vermittelt seit dem Jahr 2010 die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin (www.soep-online.de). Die Schlichtung ist für Bahnreisende kostenlos.  

Der Verbraucherminister empfiehlt: „Entscheidend ist im Verspätungsfall mit Flugzeug oder Bahn, dass Passagiere sich unmittelbar nach Ankunft am Flughafen oder am Bahnhof die tatsächliche Ankunftszeit und die Verspätung vom Unternehmen schriftlich bestätigen lassen. Die Deutsche Bahn hat speziell dafür ein Fahrgastrechte-Formular vorbereitet. Passagieren, deren Flug oder Bahnfahrt sich im Rahmen einer sogenannten Pauschalreise verspätet hat, rate ich zusätzlich den Veranstalter oder den örtlichen Reiseleiter zu kontaktieren.“  

Wen kontaktiere ich im Notfall? Wer im Urlaub einen Unfall hat, weiß oft nicht, welche Notrufnummer die richtige ist. „Die 112 ist inzwischen eine europaweit einheitliche Notrufnummer, die überall in der Europäischen Union vom Festnetz sowie vom Handy aus kostenlos zu erreichen ist. Sie verbindet den Anrufer mit dem zuständigen Notrufdienst. Das kann die örtliche Polizei, die Feuerwehr oder der Notarzt sein. Die 112 ist ganzjährig rund um die Uhr erreichbar. Darüber hinaus wird diese Nummer stellenweise auch außerhalb der EU verwendet, beispielsweise in Kroatien, Montenegro und der Türkei“, sagte Bonde.  

Außerhalb der EU habe jede Bürgerin und jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaats Anspruch auf konsularischen Beistand, selbst wenn das Heimatland dort keine Auslandsvertretung habe. Im Notfall könne in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe gebeten werden. Erforderlich werden könne dies beispielsweise bei einem schweren Unfall oder beim Verlust der Ausweis- oder Reisedokumente. Darüber hinaus hätten sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten im Krisenfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren.  

Weitere Tipps für Reisende Der Verbraucherminister wies darauf hin, dass bei Fahrten mit dem Auto ins Ausland oftmals das Mitführen einer Versicherungsbestätigung, der so genannten „Grünen Versicherungskarte“, Pflicht sei. „Auch über eine Mobilitätsgarantie oder eine Pannenhilfe, die auch im Ausland greift, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nachdenken. Diese Leistungen werden unter anderem von Automobilherstellern, Kfz-Versicherern oder Automobilclubs angeboten. Außerdem sollte im Einzelfall geprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit für die Auslandsreise besteht“, so Bonde abschließend.  Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl (www.eu-verbraucher.de) sowie die zuständige Aufsichtsbehörde über den Luftverkehr, das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig (www.lba.de), informieren im Detail über die Fluggastrechte.  

Hinweis Weitere Tipps für eine sorgenfreie Urlaubsreise gibt es auch auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de  

Übrigens: Verbraucherthemen aus der digitalen Welt, wie etwa Tücken beim Online-Einkauf, „Mobiles Internet – Apps & Co“ und „Fluch und Segen des Web 2.0“ stehen im Mittelpunkt des Verbrauchertages Baden-Württemberg am 4. Dezember 2012. Programm und kostenfreie Anmeldung unter: www.verbrauchertag-bw.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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