Wirtschaft

Land fördert Beratung für mittelständische Unternehmen

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Eine Beraterin von kleinen und mittelständischen Unternehmen leitet ein Existenzgründerseminar. (Foto: © dpa)

Mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro fördert das Wirtschaftsministerium Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel. Damit soll deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und gestärkt werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro.

„Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen durch die Beratungsförderung dabei, sich wirtschaftlich, technisch und organisatorisch gut aufzustellen und sich adäquat auf neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Externe Beratungsangebote bieten gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Impulse zur Analyse und Optimierung eigener Geschäftsmodelle und -prozesse. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer zielgerichteten Mittelstandspolitik, die unmittelbar bei den Betrieben ankommt“, so die Ministerin.

Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung stärken

Mit der Förderung des Wirtschaftsministeriums können im Jahr 2017 insgesamt 16.500 Beratungstage für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel im Land geleistet werden. „Damit unsere Betriebe den wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen gewachsen sind, unterstützen und stärken wir ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Beratung zur Unternehmensführung. Unsere Beratungsförderung kann damit die eigenen Anstrengungen der Betriebe passgenau ergänzen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt (genaue Auflistung siehe Anlage).

Weitere Informationen

Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung für Kurzberatungen. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, zur Energieeinsparung oder zur Erschließung von Auslandsmärkten gefördert.

Beratungsförderung 2017 (PDF)

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