Längst hat die Informationstechnik in der Justiz Einzug gehalten. Es gibt Videokonferenzanlagen in Gerichten, das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren und das elektronische Handelsregister. Doch wieder und wieder setzen Datenschutz, Datensicherheit, Schwächen der nötigen Software und ein Misstrauen in die Verlässlichkeit der Technik der Entwicklung Grenzen. Während des 32. Triberger Symposiums diskutieren am Donnerstag und Freitag (1. und 2. Dezember 2011) Experten aus Politik, Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft, von Interessenvertretungen und Medien über diese Grenzen - und vor allem auch über die Möglichkeiten. „e-volution. Der Weg zum virtuellen Gericht?“ ist die Veranstaltung des Justizministeriums Baden-Württemberg überschrieben.
„Mit dem Begriff des ,virtuellen Gerichts‘ verbinde ich vor allem einen Schritt hin zu mehr Bürgernähe“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Triberg. Denn dank der Informationstechnik könne sich die Justiz verstärkt zum Dienstleister für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Sie hätten jederzeit die Möglichkeit, auf Informationen der Gerichte zuzugreifen und eine zeitgemäße Kommunikation zu führen. Als Beispiel nannte er das Grundbuchwesen, in dem die elektronische Akte mit entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten bereits eingeführt werde. „Insgesamt wird die Informationstechnik der Justiz in Zukunft die Möglichkeit bieten, nicht nur anders, sondern auch besser zu arbeiten als je zuvor“, stellte der Minister fest.
Er wies darauf hin, dass die Entwicklung jedoch nicht in jedem Bereich so weit vorangeschritten sei wie etwa beim elektronischen Handelsregister, das sich als „echtes Massenphänomen“ etabliert habe. „Die Gründe dafür sind vielschichtig“, stellte Stickelberger fest: „Eine wichtige Rolle spielt sicher der Umstand, dass in der Kommunikation mit der Justiz regelmäßig sensible Daten ausgetauscht werden.“ Daraus würden sich besondere Herausforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit ergeben. Um ihnen gerecht zu werden, sei oft ein großer Aufwand nötig. „Es muss also eines unserer zentralen Ziele sein, den Gegensatz von Sicherheit und Ergonomie zu überwinden“, erklärte der Justizminister.
Darüber hinaus arbeite eine Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs, Hessens und Sachsens an einer E-Justice-Bundesratsinitiative, bei der Justizministerkonferenz im Frühjahr nächsten Jahres solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Neben Stickelberger referierte Professor Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, über die Chancen und Risiken von E-Justice. Dr. Wolfram Viefhues, der Vorsitzende der gemeinsamen Kommission Elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages, sprach über den elektronischen Rechtsverkehr im Spannungsfeld zwischen Effizienz und richterlicher Unabhängigkeit und Professor Dr. Christian Büchel vom Institut für Systemische Neuro-wissenschaften am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erklärte, wie das digitale Arbeiten das Gehirn beeinflusst. In einer Podiumsdiskussion am Freitag geht es um Visionen für die Justiz der Zukunft.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg