Jedem Menschen stehe das Grundrecht auf Bildung und Teilhabe zu. Deshalb habe das Kultusministerium das 2013 gestartete Impulsprogramm Alphabetisierung um ein weiteres Jahr verlängert, erklärte die Staatssekretärin.
Das Impulsprogramm Alphabetisierung II des Landes Baden-Württemberg ist mit 175.000 Euro ausgestattet. Es ermöglicht Bildungseinrichtungen, ihre im Jahr 2013 begonnenen Kurse für Erwachsene mit Defiziten im Lesen und Schreiben fortzuführen. Darüber hinaus werden die Regierungsfraktionen die Grundförderung für die Weiterbildung in den beiden kommenden Jahren nochmals deutlich erhöhen.
„Gemeinsam mit den Weiterbildungsträgern in Baden-Württemberg und dem Bund verfolgen wir das Ziel, die Zahl der funktionalen Analphabeten zu verringern. Alle in Deutschland lebenden Erwachsenen sollten über ausreichende Kenntnisse im Schreiben und Lesen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können“, sagte die Staatssekretärin Marion v. Wartenberg anlässlich des Welttags der Alphabetisierung.
Im April 2013 hatte das Kultusministerium das Impulsprogramm Alphabetisierung II landesweit ausgeschrieben. 27 Weiterbildungsträger erhielten eine Förderung, um funktionale Analphabeten durch speziell entwickelte Kurse weiterzubilden. Ein Kurs umfasst mindestens 80 Unterrichtseinheiten und bietet eine begleitende sozialpädagogische Betreuung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. 24 Weiterbildungsträger haben diese Kurse im Rahmen des Impulsprogramms Alphabetisierung II im Jahr 2014 fortgeführt.
Laut Level-One-Studie der Universität Hamburg können rund 7,5 Millionen Menschen (über 14 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung) in Deutschland nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben. Über 25 Prozent der erwachsenen Bevölkerung schreiben alltägliche Wörter fehlerhaft. Als funktionale Analphabetinnen und Analphabeten gelten in Baden-Württemberg rund eine Million Menschen. Die Mehrheit der Betroffenen geht dabei einem Beruf nach. Bund und Länder haben sich deshalb 2011 auf eine „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ verständigt.
Mit der Veröffentlichung der PIAAC-Studie der OECD im Oktober 2013 und der damit verbundenen wissenschaftlichen Identifizierung einer Risikogruppe von rund zehn Millionen Bundesbürgern in Deutschland, die neben ausreichenden Lese- und Schreibkenntnissen auch mangelnde Kenntnisse im Rechnen und in der Bewältigung einfacher Alltagssituationen hat, wurde die Notwendigkeit erkannt, neben den klassischen Alphabetisierungskursen auch Angebote der Grundbildung insgesamt neu zu konzipieren. Baden-Württemberg wird deshalb ab 2015 mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der neuen Förderperiode der europäischen Bildungs- und Strukturprogramme entsprechende Angebote ausschreiben und durch eine Fachstelle für Grundbildung und Alphabetisierung begleiten lassen. Die notwendigen Arbeiten hierfür laufen noch bis Herbst 2014.
Geförderte Einrichtungen im Impulsprogramm Alphabetisierung II
Volkshochschulen: Ostfildern, Winnenden, Backnang, Mittleres Taubertal, Stuttgart, Heilbronn, Mannheim, Freiburg, Nördlicher Breisgau Emmendingen, Karlsruhe, Heidenheim, Lahr, Schwetzingen, Villingen-Schwenningen, Offenburg, Volkshochschulverband Baden-Württemberg;
Kolping-Bildungswerke: Mosbach, Wertheim, Freiburg, Bad Mergentheim;
andere: CJD Karlsruhe, Berufsbildungswerk Waiblingen, Institut fakt.ori Ulm, Bildungswerk der Ev.-methodistischen Kirche.
Erhöhung der Grundförderung der allgemeinen Weiterbildung
Die Regierungsfraktionen haben Mitte Juli angekündigt, die Grundförderung der allgemeinen Weiterbildung im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums um weitere 3,9 Millionen Euro (2015) und 8,6 Millionen Euro (2016) zu erhöhen. Nachdem in den 1990er-Jahren bis 2009 die Grundförderung um rund 60 Prozent zurückgefahren wurde, hat die grün-rote Landesregierung die Grundförderung seit 2011 bereits um 4,3 Millionen Euro angehoben und damit eine Trendwende eingeleitet, die mit der jüngsten Zusage einer Erhöhung konsequent weitergeführt wird. Mit der Anhebung der Grundförderung sollen insbesondere die Volkshochschulen auch zukünftig die Möglichkeit haben, Angebote im Bereich der Grundbildung, der Integration und der politischen Bildung anbieten zu können, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.