Umweltzonen

Verschärfte Fahrverbote in den Umweltzonen von Neujahr an

Nach dem Jahreswechsel sind in der Umweltzone Stuttgart nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten zugelassen. In den 18 anderen bereits bestehenden Umweltzonen in Baden-Württemberg darf nur noch mit gelber und grüner Plakette gefahren werden, teilte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart am Donnerstag, 29. Dezember 2011 mit. Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Plakette und mit roter Plakette gelten außerdem in den vier neuen Umweltzonen Freiberg am Neckar, Heidenheim, Ingersheim und Urbach.

„Mit diesem Schritt wird die Luftbelastung in den Umweltzonen wieder ein Stück verringert“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett. „Die Grenzwerte werden wir an vielbefahrenen Straßen mit enger Randbebauung dennoch nicht einhalten können. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes müssen deshalb weitere Schritte zur Luftreinhaltung ergriffen werden.“

So würden in allen baden-württembergischen Umweltzonen vom 1. Januar 2013 an nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. Die entsprechenden Maßnahmen seien schon in den fortgeschriebenen Luftreinhalteplänen enthalten. Und die nächste Fortschreibung der Luftreinhaltepläne stehe im kommenden Jahr an. Dabei werde entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag die Ausdehnung zu regionalen Umweltzonen geprüft.  Auch die Einbeziehung bisher ausgenommener Bundesstraßen in die Umweltzonen werde ein Thema sein.

Fast alle Luftreinhaltepläne enthalten als wichtigste Maßnahme die Einrichtung einer Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß. Bereits die erste Auflage der Pläne enthielt den Termin 01.01.2012 für die zweite, verschärfte Stufe des Fahrverbots für Fahrzeuge mit roter Plakette. Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Europäischen Kommission, in denen weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen gefordert wurden, musste diese Fahrverbotsstufe in Stuttgart auf den 1. Juli 2010 vorgezogen werden. Gleichzeitig wurde für Stuttgart das Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelben Plaketten auf den 1. Januar 2012 festgesetzt. Diese dritte Stufe der Fahrverbote wird auch in alle anderen Luftreinhaltepläne aufgenommen; sie soll am 1.Januar. 2013 in Kraft treten. Die dazu notwendige Fortschreibung der Pläne mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von den Regierungspräsidien in den vergangenen Monaten durchgeführt.

Aktuell sind die Pläne für Heilbronn, Ilsfeld, Leonberg und Pleidelsheim abgeschlossen, die Luftreinhaltepläne für Freiburg, Heidelberg, Herrenberg, Karlsruhe, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Tübingen, Schwäbisch Gmünd und Ulm werden in Kürze fertiggestellt. Über den Plan für Schramberg, insbesondere die Einführung einer Umweltzone, sowie die Fortschreibung für Ludwigsburg muss noch entschieden werden.

„Die Umweltzonen wirken, entgegen anders lautenden Behauptungen“, betonte Staatssekretärin Splett. „Dies belegen Berechnungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW), nach denen bis 2010 allein in Stuttgart 30 Tonnen Feinstaub (PM10) vermieden werden konnten. Auch die Belastungen durch besonders gesundheitsschädliche Rußpartikel sind im Jahresmittel an allen Messstellen kontinuierlich rückläufig“. Die Jahresmittelwerte für Ruß hätten auch in den Jahren 2009 und 2010 abgenommen, obwohl gleichzeitig aufgrund ungünstigen Verhältnisse für den Luftaustausch höhere Feinstaubwerte (PM10) gemessen wurden. Diese gegenläufige Tendenz verdeutliche die Wirksamkeit der verkehrlichen Maßnahmen.

„Doch Fahrverbote allein reichen nicht aus, um die Grenzwerte sicher einhalten zu können“, betonte die Staatssekretärin. Deswegen seien auch andere Maßnahmen erforderlich. So gelten in Stuttgart, Markgröningen, in der Region Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg und in der Region Leonberg-Ditzingen jeweils Durchfahrverbote für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht; Lieferverkehr ist frei. In einigen Orten sind außerdem Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kraft oder vorgesehen (Markgröningen, Tübingen-Unterjesingen, Urbach, Pleidelsheim, Freiberg, Ingersheim).

Entsprechend den Forderungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurden auch die Regelungen für Ausnahmen von den Fahrverboten überarbeitet und verschärft. Eine Ausnahmegenehmigung wird zukünftig nur noch erteilt, wenn das Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann. Weitere Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist, dass den Fahrzeughaltern keine auf sie zugelassenen alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist bzw. bei Gewerbetreibenden zu einer Existenzgefährdung führen würde. Schließlich dürfen Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 (ohne oder mit roter Plakette) vom 31. Dezember 2012 an endgültig nicht mehr in eine Umweltzone einfahren. Ausnahmegenehmigungen können für diese Fahrzeuge längstens bis zu diesem Termin erteilt werden. Zukünftig ist beim Parken in Umweltzonen eine Ausnahmegenehmigung von außen gut sichtbar im Wagen auszulegen, um eine effiziente Überwachung zu gewährleisten.

Trotz dieser Maßnahmen, die eine Einschränkung der Mobilität für die betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet, wird das Ziel der Grenzwerteinhaltung nicht überall erreicht. „Wir werden deshalb konsequent die Aufnahme weiterer Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne vorantreiben“, kündigt die Staatssekretärin an. „Ich appelliere aber auch an die Städte und Gemeinden, Ihren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu verstärken!“ Zahlreiche, bereits in den Luftreinhalteplänen enthaltene Maßnahmen würden nur halbherzig umgesetzt, so zum Beispiel die Nachrüstung oder Erneuerung der kommunalen Fahrzeuge und der Fuhrparks kommunaler Betriebsgesellschaften. Das gelte auch für die Durchsetzung von Staubminderungsauflagen bei Großbaustellen.

Wichtig sei insgesamt die Stärkung einer umweltverträglichen Mobilität, beispielsweise durch gezielte Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs, durch Stärkung des ÖPNV und durch intelligente Parkraumkonzepte. Größere Städte sind meist selbst Verkehrsbehörde und damit zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung von Verkehrskonzepten. „Dagegen ist nicht sehr hilfreich, stattdessen nach dem Bau von Umgehungsstraßen zu rufen, insbesondere wenn man weiß, dass die dafür erforderlichen Mittel nicht vorhanden sind“, ergänzte Staatssekretärin Splett.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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