Soziales

Umsetzung der Beschlüsse Runder Tisch 'Heimerziehung'

Zur Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wird in Baden-Württemberg derzeit eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene eingerichtet. „Auch in unserem Land wurden Heimkinder misshandelt. Wir wollen, dass sie jetzt soweit irgend möglich Wiedergutmachung erfahren und dass ihnen bei der Anlauf- und Beratungsstelle schnell geholfen wird“, so Sozialministerin Katrin Altpeter am Montag. Baden-Württemberg beteiligt sich nach den Angaben der Ministerin mit rund 6,2 Millionen Euro am bundesweiten Fonds, davon kommen rund 2 Millionen Euro von den Kommunen. Der bundesweite Fonds ist insgesamt mit 120 Millionen Euro ausgestattet.

Aus dem Fonds sollen Folgeschäden der Heimerziehung finanziert werden, wie etwa geminderte Rentenansprüche wegen damals nicht gezahlter Sozialversicherungs­beiträge. Leistungen sollen aber auch gewährt werden, wenn wegen schwerwiegender Schädigungen ein besonderer Hilfebedarf besteht.

Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Ländern werden die ehemaligen Heimkinder bei der individuellen Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte unterstützen und bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Fonds begleiten. „Wir sind gerade dabei, die Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart einzurichten und wir werden sehr darauf achten, dass sie den Ansprüchen und Bedürfnissen der ehemaligen Heimkinder auch gerecht wird“, betonte Altpeter. „Die Anlauf- und Beratungsstelle hat eine echte Lotsenfunktion.“

Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975” ist entstanden aus der Verantwortung des Bundes, der westdeutschen Länder und der Kirchen für Unrecht und Leid, das ehemaligen Heimkindern in der Zeit von 1945 bis 1975 während ihrer Heimunterbringung angetan wurde.

Nach fast zweijähriger Tätigkeit stellte der Runde Tisch am 13. Dezember 2010 seinen Abschlussbericht vor. Der Runde Tisch erkennt an, dass in der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren Unrecht geschehen und Leid verursacht worden ist. Er bedauert dies zutiefst. Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören nach Ansicht des Runden Tisches finanzielle Maßnahmen. Mit diesen soll geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der ehemaligen Heimkinder zu mindern oder gar auszugleichen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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