Ländlicher Raum

Starke Förderpolitik für vitalen Ländlichen Raum

„Zentrale Veränderungsprozesse wie Klimawandel, Globalisierung und demographische Entwicklung stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Vordringliche Handlungsfelder im Ländlichen Raum sehe ich vor allem im Erhalt und in der Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, der Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und in der Verstärkung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der Ausschreibung des Jahresprogramms 2013 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Stuttgart. Mit einer dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel angepassten Entwicklungs- und Förderpolitik wolle die grün-rote Landesregierung in den Kommunen und Regionen des Ländlichen Raums Impulse für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung setzen. Mit seinen Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen unterstütze das ELR die Gemeinden auf dem Weg zu einer nachhaltigen Strukturverbesserung und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze.
 
Zeichen setzen gegen fortschreitenden Flächenverbrauch

Neben der interkommunalen Zusammenarbeit und der Sicherung der Grundversorgung wird die Aktivierung des innerörtlichen Gebäudepotenzials im Jahresprogramm 2013 besonders gefördert. Damit sollen die Ortskerne gestärkt und der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden, der durch die Ausweisung neuer Baugebiete verursacht wird. „Mit Blick auf die für viele Gemeinden prognostizierte rückläufige Bevölkerungsentwicklung ist die Ausweisung neuer Wohngebiete nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr begründbar. Daher wollen wir hier besondere Anstrengungen unternehmen und Anreize setzen. Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum rücken wir die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Gebäude künftig stärker in den Fokus“, sagte Bonde. Im Bereich Wohnen erhalten Umnutzungen im neuen Jahresprogramm eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen.
 
„Wichtig ist uns, dass das ELR Impulse gibt für eine ökonomisch wie ökologisch nachhaltige Entwicklung in ländlich geprägten Orten und im Ländlichen Raum“, unterstrich der Minister. Die ökologische Komponente, und damit der Beitrag eines Projekts zum Umwelt- und Klimaschutz, ist daher neben der strukturellen Bedeutung ein maßgebliches Auswahlkriterium für die zu fördernden Projekte. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Außerdem sollen Aufnahmeanträge finanz - und strukturschwacher Gemeinden vorrangig bedient werden. Für die Förderung besonders innovativer bzw. umweltorientierter privat-gewerblicher Vorhaben werden auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) - Teil EFRE in Baden-Württemberg 2007-2013“ eingesetzt.
 
„Kommunen, Unternehmern sowie Bürgerinnen und Bürgern bietet das ELR die Chance, ihren Ort als Lebens- und Arbeitsstätte attraktiv zu gestalten. Ich hoffe, dass viele dieses Angebot zur nachhaltigen Entwicklung aufgreifen“, so der Minister abschließend.
 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das ELR ist ein kommunales Förderprogramm. Mit Zuschüssen und Darlehen fördert das Land private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zu einer Strukturverbesserung des Ortes führen. Fördermöglichkeiten für private Investoren bestehen für die Schaffung von Wohnraum innerhalb der alten Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, durch die ortsbildgerechte Neubebauung sowie durch Maßnahmen zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse. Im ELR-Jahresprogramm 2012 stellte die Landesregierung 52,6 Millionen Euro zur Verfügung. Diese kamen 825 Projekten in 362 Gemeinden des Landes zugute.
 
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2013 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vor kurzem ausgeschrieben. Städte und Gemeinden können Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm bis zum 31. Oktober 2012 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Die Ausschreibung ist unter www.bwheute.de im Internet abrufbar.
 
Weitere Informationen zum Thema ELR finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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