Bundesrat

Minister Friedrich zur Bundesratssitzung am 03.05.2013

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vor.

Mit 100 Punkten ist diese erneut sehr umfangreich. Hervorzuheben sind die besonders zahlreichen Länderinitiativen, von denen sich 28 auf der Tagesordnung finden. Baden-Württemberg ist Mitantragsteller von 15. Die ebenfalls große Anzahl von Gesetzesbeschlüssen des Bundestages und -entwürfen der Bundesregierung sind nicht zuletzt auf das Ende der Legislaturperiode zurückzuführen.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss am 23. April 2013 auf einen Kompromiss zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TOP 86) geeinigt. Danach wird der sogenannte Schienenbonus bereits zum 1. Januar 2015 entfallen, für Straßenbahnen ab 1. Januar 2019. Damit werden die Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen beim Bau von Schienenstrecken künftig deutlich angehoben. Das Ergebnis muss im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden; davon ist auszugehen. Baden-Württemberg wird dem Kompromiss zustimmen.

Initiativen Baden-Württembergs

Baden-Württemberg ist Antragsteller eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung (TOP 17). Die Initiative zielt vorrangig auf die Bekämpfung von Doping im Sport. Dazu wird unter anderem die Einführung eines Straftatbestands Dopingbetrug vorgeschlagen. Baden-Württemberg will  zudem den Erwerb bestimmter Dopingmittel und das Handel treiben damit unter Strafe stellen. Die Vorlage soll nach der Vorstellung im Plenum in den Ausschüssen beraten werden.

Zudem ist Baden-Württemberg einem Antrag von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (TOP 18) beigetreten. Um die Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Wissenschaftsbetrieb zu verbessern und wissenschaftliche Karrieren zu fördern, sieht der Gesetzentwurf u.a. die Einführung von Mindestlaufzeiten, die Kopplung der Befristungen an die Drittmittelfinanzierung sowie den Abbau von Tarifsperren vor. Der Entwurf wird zunächst an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

Der Gesetzesantrag zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) (TOP 90) ist als eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland eingebracht worden. Die Neufassung des Gesetzes hat zum Ziel, die Informationsrechte des Bundesrates – analog zu denen des Bundestages – gegenüber der Bundesregierung zu stärken. Die Initiative stützt sich dabei u.a. auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bundesregierung das Parlament bei Verhandlungen zur Eurorettung schneller und besser informieren muss. Dieses stärkere Mitspracherecht soll nun auch den Ländern eingeräumt werden. Die beteiligten Länder haben sofortige Sachentscheidung über die Frage der Einbringung des Gesetzes beantragt.

Baden-Württemberg ist ferner Antragsteller eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten (TOP 92 a). Der Entwurf sieht vor, die Abgabenordnung dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von allen Fällen einer Steuerhinterziehung auf zehn Jahre angehoben wird. Derzeit ist die Strafverfolgung über einen Zeitraum von zehn Jahren nur in besonders schweren Fällen einer Steuerhinterziehung möglich. Es ist beantragt, ohne vorherige Ausschussberatungen über die Einbringung des Entwurfes beim Bundestag zu entscheiden.

Baden-Württemberg wird in diesem Zusammenhang auch einem Entschließungsantrag mehrerer Länder beitreten, der verschiedene Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug verlangt (TOP 92 b). Zum Beispiel wird gefordert, den konsequenten Kampf gegen Steuerdumping und Steuerbetrug zur Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen aus den EU-Rettungspaketen zu machen.

Gemeinsam mit Bayern und Nordrhein-Westfalen hat Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zum Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (TOP 98) eingereicht. Gegenstand des Entwurfs ist die Fortführung des Bundesprogramms über das Jahr 2019 hinaus. Das GVFG regelt die Beteiligung des Bundes an Infrastrukturvorhaben des ÖPNV mit einem jährlichen Betrag von rund 333 Mio. Euro. Der gemeinsame Ländervorstoß im Bundesrat soll die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sichern. Die Verkehrsministerkonferenz hatte die drei Länder um diese Initiative in der Länderkammer gebeten. Auch bei diesem Punkt wurde eine sofortige Sachentscheidung zur Einbringung des Gesetzes beantragt.

In einem Entschließungsantrag fordern Baden-Württemberg und weitere Länder die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung (TOP 26) vorzulegen. Durch eine umfassende Krankenhausfinanzierungsreform müsse eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung sowie die Trägervielfalt gesichert werden. Zudem wird dargelegt, dass die Krankenhäuser in die Lage versetzt werden müssen, unabweisbare Kostensteigerungen ohne Mehrleistungen und ohne Personalabbau zu finanzieren. Schließlich wird die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Vergütungssystems für Krankenhausleistungen angemahnt. Es ist beantragt, ohne vorherige Ausschussberatungen über die Fassung der Entschließung zu entscheiden.

Auch aus Anlass des Tags der Arbeit haben die rot-grün regierten Länder und Hamburg eine Entschließung unter dem Titel: „Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" (TOP 99) eingebracht. Mit der Entschließung fordern die antragstellenden Länder eine faire Arbeitspolitik. Fehlentwicklungen, wie zum Beispiel der sich ausbreitende Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigung, sollen korrigiert werden. Zudem bekräftigt die Entschließung die Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto. Bei der Leiharbeit müsse der Grundsatz "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" sichergestellt werden.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Der Bundesrat hat über 15 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zu entscheiden. Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts (TOP 3), welches der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll das gesamte Verwaltungsgebührenrecht des Bundes im Rahmen einer umfassenden Strukturreform modernisieren, bereinigen und vereinheitlichen. Darüber hinaus soll das Gebührenrecht von Bund und Ländern weitgehend getrennt werden. Gebührenrechtliche Regelungen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörden der Länder sollen grundsätzlich den Ländern überlassen sein. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Ziel ist es, die angestrebte Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des Luftverkehrsrechts aufzuheben. Argumente dafür sind die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder im Luftverkehrsrecht und der damit versagte Gestaltungsspielraum, aber auch der steigende Verwaltungsaufwand. Baden-Württemberg stimmt für die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

TOP 4 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Dieses setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen um, das insbesondere Auswirkungen auf die Bestandsdatenauskunft (unter anderem über Name und Anschrift des Anschlussinhabers und zugeteilte Rufnummern) hat. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang umfangreich Stellung genommen. Es wurden jedoch nicht alle Punkte von der Bundesregierung übernommen. Strittig sind derzeit noch neue Kompetenzen von Bundesbehörden, Abrufungsbefugnisse bei Ordnungswidrigkeiten und der Richtervorbehalt bei Abruf von Bestandsdaten zu dynamischen IP-Adressen. Baden-Württemberg wird dem Gesetz nicht zustimmen bzw. für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votieren. Die Abstimmungen dazu laufen noch.

Beim Gesetz zu dem Handelsübereinkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten sowie Kolumbien und Peru (TOP 13) wird Baden-Württemberg sich enthalten. Gründe für die Nichtzustimmung sind die erheblichen Mängel dieses Abkommens. So sind u.a. ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards nicht verbindlich geregelt und zudem ist zu befürchten, dass Geldwäsche und  Steuerflucht womöglich befördert werden.

Der Bundesrat wird sich ferner mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (TOP 87) befassen. Mit dem Gesetz sollen einzelne Maßnahmen aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz 2013, welches im Vermittlungsverfahren gescheitert ist, realisiert werden. Dazu gehören u.a. folgende Regelungen: die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege von Unternehmen, die die Steuerverwaltung benötigt, eine längere Geltungsdauer eines Freibetrages im Lohnsteuerabzugsverfahren, Umsatzsteuerbefreiung für rechtliche Betreuer, Bühnenregisseure und – choreographen sowie eine Regelung zur Erbschaftsteuer, um missbräuchliche Gestaltungen durch sog. Cash-GmbH zu verhindern. Der Finanzausschuss empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses. U. a. soll die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen gestrichen werden.

Baden-Württemberg stimmt für die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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